Kolloquium | 06.11.2019 | 18 Uhr – 20 Uhr
Alexander von Humboldt betätigte sich in unterschiedlichsten Wissensbereichen und vielen Disziplinen. Obwohl er natürlich kein Jurist war, hat er sich vielfach mit Problemen befasst, die zu seinen Lebzeiten und danach zu grundlegenden Fragen des in der Entstehung begriffenen Völkerrechts avancierten. So befasste er sich mit dem Verbot der Sklaverei und der Abschaffung der Rassendiskriminierung, mit der Fixierung von territorialen Grenzen von Staaten, mit Seegrenzen, der Förderung des Welthandels und der Hoheitsgewalt im Luft- und im Weltraum. Viele dieser Fragen wurden später in internationalen Verträgen kodifiziert, weshalb man Humboldt als Vordenker des Völkerrechts bezeichnen kann.
Die engen Kontakte des als Berater und Gutachter geschätzten Humboldt zu führenden Rechtsgelehrten der Zeit wie Francis Lieber lassen es geradezu offensichtlich werden: Humboldt wirkte auch an der juristischen Neuvermessung der Welt mit. Diese von der internationalen Humboldt-Forschung bislang nicht als Forschungsfeld erkannte Dimension seines Wirkens wird in dem Vortrag erstmals vertiefend beleuchtet und ihre Bedeutung für die heutige völkerrechtliche Ordnung erörtert.
Marcus Schladebach ist Professor für Öffentliches Recht, Medienrecht und Didaktik der Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam. Er forscht und lehrt zudem in den Rechtsgebieten Europa- und Völkerrecht. 2018 erschien die zweite Auflage seines Lehrbuchs Luftrecht im Verlag Mohr Siebeck.
Die Anmeldung erfolgt unter diesem Link.
Veranstaltungsort:
Akademiegebäude am Gendarmenmarkt
Einstein-Saal
Jägerstraße 22/23
10117 Berlin
Kontakt:
Kirsten Schröder (kschroeder@bbaw.de)