Unleserliche Stelle [...] , 29. Oktober 1811
Euer Hochgeboren erhalten beiliegend die gestern verlangte Kopie. In Hinsicht auf die Verhandlungen des gestrigen Konvokationstages wird Berent Ihnen wohl alles sagen, was und wie es zur allgemeinen Zufriedenheit der Versammlung abgemacht ward. Vgl. auch Lehndorffs Brief an seine Mutter vom 26. Dezember 1810 über die Branntweinsteuer, in: Schultze, Lebensbild, S. 252 sowie GStA PK, XX. HA, Rep. 54 Gutsarchiv Lehndorff-Steinort, Nr. 895, n. f. (Kalckreuth an Lehndorff, 1811) und Nr. 497 (Fragen der Besteuerung der Branntweinbrennerei, 1812). Hier auch der Aufsatz des Geheimen Rats Hermstedt „Bemerkungen über die Versteuerung der Branntweinbrennerei durch den Blasenzins und die Grundsätze, auf welche die Versteuerung gestützt ist‟ (Druck).[Schließen]Niemand hat sich für einen fixierten Blasenzins – das ist eine Brenndeklaration auf 4 Wochen und länger – erklärt. Herrn von Stechow bewies sich wieder als ein rechtlicher Vorstand der Stände, durch Rat und Tat. Herr von Sydows Brief an die Komitee-Stände zu weiteren Normalschreiben für jämmerliche Bevollmächtigte dienen. Mit unbegrenzter Verehrung
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