Berlin, den 9. Dezember 1885

Euer Kaiserliche und Königliche Majestät haben seiner Zeit Kenntnis davon zu nehmen geruht, dass durch das im Mai d. J. erfolgte Ableben des Kanzlers und Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. von Goßler in Königsberg und des Oberburggrafen Grafen von Keyserlingk auf Rautenburg von den vier großen Hofämtern im Königreich Preußen zwei zur Erledigung gekommen sind. Bei der Frage der anderweiten Verleihung derselben dürfte zunächst in Betreff der Kanzlerwürde das in dem  Marginalie: Königliche Haus-Sachen IV 8.
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Bericht meines Amtsvorgängers vom 31. August 1869
erwähnte Herkommen in Betracht zu ziehen sein, wonach mit Rücksicht auf die früher mit derselben verbunden gewesenen juristischen Funktion die Würde entweder einem der Präsidenten der in der Provinz vorhandenen Landesjustizkollegien verliehen oder bei dem Mangel einer geeigneten Persönlichkeit gänzlich ruhen geblieben ist. Wird an diesem Herkommen, von welchem übrigens in früherer Zeit mehrfach Abweichungen vorgekommen sind, festgehalten, so würde für die Kanzlerwürde nach augenblicklicher Lage der Verhältnisse wohl nur der Oberlandesgerichtspräsident von Holleben in Königsberg, welcher dieses Staatsamt seit dem 1. Oktober d. J. bekleidet, in Frage kommen können. Da derselbe indes durch seine Ernennung zum Oberlandesgerichtspräsidenten erst vor ganz kurzer Zeit eine Allerhöchste Auszeichnung erfahren, so möchte Ew. Majestät ich alleruntertänigst anheim zugeben gestatten, von anderweiter Verleihung der erledigten Kanzlerwürde zur Zeit noch abzusehen und diese Frage einer späteren Erwägung vorzubehalten.

Was sodann die Würde des Oberburggrafen betrifft, so ist bei ihr wie bei den beiden anderen großen Hofämtern die herkömmlichste Voraussetzung, dass der mit ihr zu Begnadigende einer alten grundbesitzenden und angesehenen Familie der Provinz Preußen angehört. Um aus dem Kreis der für die Würde geeigneten Personen, bei welchen die Voraussetzung zutrifft, in seiner engeren Begrenzung kennenzulernen und für die Ew. Majestät ehrfurchtsvollst zu unterbreitenden Vorschläge eine Unterlage zu gewinnen, hatte ich den Oberpräsidenten der Provinz Ostpreußen v. Schlieckmann ersucht, nach seiner näheren Kenntnis der Verhältnisse und unter Darlegung derselben mir mitzuteilen, welche Personen nach seinem Dafürhalten bei Wiederbesetzung der Oberburggrafenwürde wohl ins Auge zu fassen sein möchten.

Unter Hervorhebung des Umstandes, dass die großen Hofämter im Königreich Preußen in dem engsten Zusammenhang mit der geschichtlichen Entwicklung der Provinz stehen, und deshalb in der Berufung eines Eingesessenen der Provinz zu einem solchen Hofamte von jeher nicht nur der Begnadigte selbst, sondern gewissermaßen die ganze Provinz eine hohe Ehre erblickt habe, sowie mit Erwähnung der in maßgebenden Kreisen der Provinz bestehenden Auffassung, wonach ein besonderes Gewicht darauf gelegt werde, dass die betreffenden Würdenträger in der Provinz Preußen ihren ständigen Wohnsitz haben und in hervorragender Weise an der Förderung der Angelegenheiten und an Wahrung der eigensten Interessen der Provinz teilnehmen, hat der Oberpräsident als solche Personen, bei denen diese Voraussetzungen zutreffen, genannt:

In Betreff der zu 1 bis 4 genannten Personen enthält sich aber der Oberpräsident eines bestimmten Vorschlags, weil er dieselben für die Verleihung eines großen Hofamtes noch für zu jung erachtet. Dagegen steht der Einwand der Jugend nicht mehr dem Freiherrn von Tettau-Tolks entgegen, welcher im Jahr 1810 geboren, 1834 die seit Jahrhunderten im Besitz seiner Familie befindlichen Tolksschen Lehngüter übernommen hat und aus denselben eine jährliche Einnahme von mehr als 30.000 M bezieht.  Zu dessen Amtszeit und Wirken: GStA PK, XX. HA, Rep. 54 Gutsarchiv Lehndorff-Steinort, Nr. 852. Hier fälschlich Carl Friedrich Ludwig von Lehndorff zugeschrieben.
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Von 1836 bis jetzt ist er Mitglied des Kreistages und Kreisdeputierter gewesen,
hat in den Jahren 1855 bis 1861 dem Landtage angehört,  VGStA PK, XX. HA, Rep. 54 Gutsarchiv Lehndorff-Steinort, Nr. 889 und 943. In dieser Funktion erstattete er den Bericht der Eisenbahnkommission über den Gesetzentwurf betr. die Aufnahme einer Anleihe in Höhe von 40 Millionen Talern, 1868.
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1866 ist er in das Herrenhaus berufen
, und wie in den Jahren 1876 bis 1881 ist er auch jetzt wieder Mitglied des Deutschen Reichstages.

Dem auf den Freiherrn von Tettau-Tolks gerichteten Vorschlage des Oberpräsidenten glaube ich meinerseits nicht beitreten zu können, da ich bei aller Anerkennung des untadeligen Charakters und der Würdigkeit des Vorgeschlagenen diesen doch als die für ein großes Hofamt geeignete Persönlichkeit nicht erachten kann.

Wenn aber abgesehen von dem Freiherrn von Tettau auch nach der Ansicht des Oberpräsidenten unter denjenigen hervorragenden Persönlichkeiten, welche ihren ständigen Wohnsitz in der Provinz haben, zur Zeit keine für die Würde des Oberburggrafen zu nennen ist, so gestatte ich mir Ew. Majestät Allergnädigster Erwägung ehrfurchtsvoll anheimzustellen, ob Allerhöchstdieselben etwas die Gelegenheit benutzen wollen, dem gleichfalls der Provinz Preußen durch Familie, Geburt und eigenen Grundbesitz angehörigen Generaladjutanten Grafen von Lehndorff durch Verleihung der gedachten Würde eine besondere Auszeichnung zuteil werden zu lassen.

Das von dem Oberpräsidenten aufgestellte Erfordernis eines ständigen Wohnsitzes in der Provinz möchte ich nicht als unerlässlich anerkennen und darf mich zur Begründung der entgegengesetzten Auffassung darauf berufen, dass gerade die Würde eines Oberburggrafen auch schon an Personen verliehen worden ist, welche ihren persönlichen ständigen Wohnsitz nicht in der Provinz Preußen gehabt haben,  Vgl. in der Akte, Bl. 7-8, 9-10 und 14-15, wegen Neubesetzung der Stelle nach dem Tode v. d. Groebens den Immediatbericht von Brenn vom14. Mai 1833 sowie Berichte Schöns vom 30. März 1833 und 20. Dezember 1833. Schöns Vorschlagsliste für die Würde des Oberburggrafen nannte neben Graf Dohna-Wundlacken und Graf Fink von Finkenstein auf Jäschkendorf an 3. Stelle den ihm vom Obermarschall Graf Dönhoff benannten „Kammerherrn Grafen von Lehndorff auf Warglitten. Er war früher Legations-Rat, bei den Gesandtschaften an verschiedenen Höfen, nahm seinen Abschied und lebt seit mehreren Jahren in der höchsten Zurückgezogenheit auf seinem Landgut. Seine Vermögenslage ist gut, welches er besonders dadurch bewirkt hat, dass er seit mehreren Jahren sich von aller Gesellschaft und allen Verbindung zurückzog und in der größten Einsamkeit lebte. Sein Ruf ist gut und wenn er in die Welt tritt, erscheint er wie ein anständiger Mann.“ Nach Brenns Dafürhalten war jedoch „keiner von diesen Vorgeschlagenen so ausgezeichnet, dass es erforderlich scheinen möge, ihn durch die Verleihung einer solchen Würde zu begnadigen. Auch dürfte dieselbe vielleicht dem Grafen von Finkenstein und dem Grafen von Lehndorff, da beide sich auf ihre Güter zurückgezogen haben und sich als Grafen bereits auf einem ehrenvollen Standpunkte befinden, nicht einmal wünschenswert erscheinen; für den Oberpräsidenten von Schön selbst aber, da dieser bereits Wirklicher Geheimer Rat mit dem Prädikat Exzellenz ist, nicht als eine Beförderung zu betrachten sein.“ Der König verlieh am 3. Juni 1833 die Oberburggrafenwürde dem Wirklichen Geheimen Rat Graf zu Dohna auf Schlobitten (Bl. 11). In seinen Bericht vom 20. Dezember 1833 wegen Besetzung der Landhofmeisterstelle und Nachrücken der anderen Stellen nannte Schön für die Oberburggrafenwürde „jetzt nur noch den General-Lieutenant außer Diensten Grafen Lehndorff auf Steinort.
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so namentlich im Jahr 1823 an den Hofmarschall Seiner Königlichen Hoheit des hochseligen Prinzen Wilhelm von Preußen, Grafen von der Groeben.

Indem ich alleruntertänigst bemerke, dass der Minister des Innern, dem ich mit Rücksicht darauf, dass die Inhaber der großen Hofämter im Königreich Preußen auch Mitglieder des Herrenhauses sind, meine Absicht Ew. Majestät in dem vorgetragenen Sinne zu berichten, mitgeteilt habe, mir sein und des Staatsministeriums Einverständnis damit erklärt hat, stelle Euer Kaiserlichen und Königlichen Majestät ich die Allerhöchste Entschließung und eventuell den Befehl wegen Vorlage der erforderlichen Entwürfe ehrfurchtsvoll anheim.

Zitierhinweis

Otto Graf zu Stolberg an Kaiser Wilhelm I. Berlin, 9. Dezember 1885. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: lebenswelten-lehndorff.bbaw.de/lehndorff_dny_bmn_v1b