Regest: Als Vertreter des Patronatsherrn gibt Oberförster Walter seine Zustimmung „zu dem Beschluss des Gemeinderats vom 30. August d. J., betreffend Herbeiführung der gerichtlichen Entscheidung gegen den Pfarrhufenpächter über Lieferung von Futter für die Kuh des Pfarrers“.
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