Rastenburg, 9. Mai 1883
Euer Hochgeboren teile ich ergebenst mit, dass Ihr Einkommen aus dem im Kreise Rastenburg belegenen Grundbesitze, dem Gute Serwillen und Wald Nordenort, gemäß §§ 14 und 15 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 durch den Kreisausschuss für das Rechnungsjahr 1883/84 auf 673 Rtlr. geschätzt ist. Nach Verhältnis der von diesem Betrage tarifmäßigen Einkommensteuer von 80 M werden Euer Hochgeboren zu den Kreisabgaben pro 1883/84 mit 72 °/°, also 129 M 60 Pf. herangezogen, wovon Ihnen unter dem Anheimstellen Kenntnis gegeben wird, einer Doppelbesteuerung seitens Ihrer dortigen Behörde durch Anzeige der hiesigen Besteuerung vorzubeugen.
Die Termine zur Einzahlung obiger Summen an die Kreis-Kommunalkasse hierselbst bis spätestens bis zum 8., Juni, 1. Dezember d. Js. und 15. Februar 1884 in 3 gleichen Raten.
Etwaige Reklamationen sind nur binnen einer 2-monatlichen Präklusionsfrist zulässig.
Der VorsitzendeZitierhinweis