Wir Friedrich Carl Alexander, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen, Herrenmeister der Balley Brandenburg des ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem, tun kund und fügen hiermit zu wissen, dass Seine Königliche Majestät von Preußen, Landesherr und Patron dieser Bailley, den Legationssekretär zur Disposition Carl Meinhard Heinrich Friedrich Wilhelm August Grafen von Lehndorff auf Steinort zum   Wer sich zu den in der Ordensregel und in dieser Satzung festgelegten Pflichten bekennt, kann, wenn er mindestens 25 Jahre alt ist, als Ehrenritter aufgenommen werden. Die Ehrenritter werden mit Zustimmung des Kapitels vom Herrenmeister ernannt. Der Herrenmeister erteilt ihnen den Ehrenritterbrief; der Kommendator verpflichtet sie. Wer sich im Sinne des Ordens besonders bewährt hat, kann zum Rechtsritter ernannt werden. Ein Rechtsritter soll in der Regel mindestens 40 Jahre alt sein und sieben Jahre Ehrenritter gewesen sein. Der Herrenmeister ernennt die Rechtsritter mit Zustimmung des Kapitels. Die Ernennung wird mit dem Ritterschlag durch den Herrenmeister wirksam.
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Ehrenritter
dieses Ordens Allergnädigst zu ernennen geruht haben, weshalb Wir als Herrenmeister der Balley Brandenburg demselben darüber das gegenwärtige Patent unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift ausfertigen und solches mit Unserem Ordens-Insiegel versehen lasen.

So geschehen Berlin, den 13. Februar 1858

Carl Prinz v. Preußen

Zitierhinweis

Prinz Carl von Preußen an Carl Meinhard Graf von Lehndorff. Berlin, 13. Februar 1858. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: lebenswelten-lehndorff.bbaw.de/lehndorff_orc_f3h_t1b