Rastenburg, 10. April 1875
Euer Hochgeboren teile ich ganz ergebenst mit, dass Ihr Einkommen aus dem im
Kreise Rastenburg belegenen Grundbesitz Serwillen und Nordenort gemäß § 14 und 15 der Kreisordnung vom 13. Dezember
1872 durch den Kreisausschuss pro 1875 auf 5.745 Mark eingeschätzt ist. Nach
Verhältnis der von diesem Betrag tarifmäßigen Einkommensteuer von 112 Mark werden Euer
Hochgeboren zu den Kreis-Kommunalabgaben pro 1875 mit 110 Mark 16 Pf. herangezogen, wovon Ihnen
hiermit unter dem Anheimstellen Kenntnis gegeben wird, einer Doppelbelastung
seitens Ihrer dortigen Behörde durch Anzeige der hiesigen Besteuerung gemäß § 16
der Kreisordnung vorzubeugen. Die Termine zur Einzahlung obiger Summe an unsere
Kreis-Kommunalkasse sind im Kreisblatt Nr. 42 bekanntgemacht. Lehndorff wurde zur
Einkommensteuer am 9. Dezember 1875 in der 22. Stufe mit 1.620 Mark
veranlagt. Er legte Widerspruch ein und begründete diesen damit, dass er
durch eine der Berliner
Disconto-Gesellschaft und der Deutschen Aktiengesellschaft
gegenüber übernommene Hypotheken-Garantie in einen Verlust von 160.000 M
geraten sei (Bl. 12-12v).
[Schließen]Etwaige Beschwerden über diese Veranlagung sind behufs
nochmaliger Prüfung und Entscheidung nach § 19 l. c. beim Kreisausschuss
anzubringen.
Zitierhinweis