Steinort, den 9. Juli 1784
Hochwürdiger und Hochgeborener ReichsgrafGnädigster Graf!
Ew. Hochgeboren habe zwar nichts Wichtiges zu melden, auf meinen letzten Brief ist auch noch kein gnädiges Rückschreiben angekommen. Da aber Hochdieselben mir gnädigst aufzugeben geruht, alle 14 Tage zu schreiben, so habe dieses hiermit ganz gehorsamst befolgen wollen.
Er berichtet über die Auswirkungen der Witterung auf die Landwirtschaft.
Wie bereits im Brief vom 18. Juni schreibt er über den Brunnen und vermutet,
der Graf werde
„den
reichlichen Vorrat dieses schönen Wassers zur Brau- und
Brennerei benutzen lassen Editorische Auslassung [...]
, welches
mit einigen Kosten wohl einzurichten ist“
,
jedoch müsse der Brunnen wegen Baufälligkeit im Herbst „von Grund auf
neu gemacht werden“. - Er muss dem Grafen über entlaufene Knechte
und Mägde aus Taberlack und
Stawken berichten. Damit es
nicht zu weiteren Fällen käme, habe er „14 sichere Leute“
ausgeschickt, die sie auf den Landstraßen verfolgten und zurückzubringen
hatten. Einen Knecht und eine Magd, die bereits mehrfach desertiert seien,
habe er „in Eisen gelegt“, einen anderen Knecht habe er
„beim Maurer als Handlanger verdungen, um durch dessen Tagelohn
die Kosten zu ersetzen, die durch das Nachsetzen dieses mutwilligen
Deserteurs anstehend sind“. Wenn alle, die sich mit ähnlichen
Pläne tragen, sehen, „dass ich alle Deserteure wieder zurückbekommen
habe, werden sie von ihrem Vorhaben wohl abstehen“. Es sei für
ihn sehr kränkend, da die „hiesigen Leute jetzt ganz väterlich
behandelt werden und doch so sehr undankbar sind“. Die
Kreis-Justiz-Kommission habe ihn aufgefordert, die Leute nach Angerburg zum Verhör zu bringen. Er
werde bei Ablieferung der Leinwand versuchen, die Angelegenheit mündlich zu
klären, doch müsse man mit „Herr Glave, der das ganze dirigiert, Editorische Auslassung [...]
sehr behutsam“ umgehen. - Nach einem
Schreiben des Grafen, dass ihm während der Abfassung des Briefes zugeht, ist
der Drengfurther Richter bestellt
und wird sich der Angelegenheit annehmen. - Bei der Kirchenvisitation sei
mit dem Probst verabredet worden, dass der Rektor Strugull
hatte in Rosengarten ein
Mädchen geschwängert, vgl. LASA, StA L, Bestand 21950 FA Lehndorff,
Nr. 380 (Ostpreußisches Konsistorium an Lehndorff, Königsberg, 21.
September 1784; Rhenius an Lehndorff, 29. September 1784). An die
Verfügung des Konsistoriums hielt sich Strugull nicht und war noch
im November im Amt. Bei einer gerichtlichen Untersuchung des neuen
Justitiars Leitner in
Rosengarten stellten
sich weitere Amtsverfehlungen heraus, auch hatte Strugull zahlreiche
Schulden. Ihm wurde der Dienst untersagt und er wurde verpflichtet,
bis zum 3. Dezember die Schulwohnung zu räumen. Den Unterricht
übernahm der Pfarrer in Rosengarten, vgl. ebd., Nr. 380, Bl.
128-131v (Rhenius an Lehndorff, 26. November 1784).
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Strugull
entlassen werde und binnen drei Wochen aus dem Amt scheide.
Übrigens befindet sich alles wohl und empfiehlt sich zu Gnaden. Ich aber ersterbe in tiefster Treue
Ew. Hochgeboren untertänigster Diener RheniusZitierhinweis