Rhein, 19. Juli 1862
Euer Hochgeboren beehre ich mich ganz
ergebenst davon in Kenntnis zu setzen, dass behufs Regelung der Grundsteuer
Siehe das Dokument vom 5. November 1861.
[Schließen]die Gemarkung Groß Steinort durch den Herrn Geometer Drewello neu gemessen werden
soll.
Nach § 14 der Anweisung für das Verfahren bei Herstellung der Gemarkungs-Karten
etc. (Gesetz-Sammlung pro 1861, S. 307) fordere Euer Hochgeboren ich hierdurch
auf, die Grenzen der Gemarkung Groß Steinort und der in letzterer belegenen, in
der Karte besonders zu verzeichnenden Grundstücke durch eine mit der Örtlichkeit
genau bekannte Persönlichkeit anzeigen zu lassen, wobei ich mich auf § 15 der
gedachten Nachweisung beziehe und darauf aufmerksam zu machen nicht verfehle,
dass spätere Berichtigungen, die aus unterlassener Informationserteilung
entstehen, auf alleinige Kosten des Herrn Besitzers erfolgen.
Zitierhinweis