Angerburg, 27. Oktober 1852
Die Königliche Regierung hat den anliegenden
Der Rezess „Behufs Einführung der
Schulordnung vom 11. Dezember 1845 bei der hiesigen
Schule“ vom 8. September 1852 liegt der Akte bei. Am 14.
März 1855 wurde § 7 hinsichtlich des Schulgeldes der Instleute
aufgehoben und bestimmt, „dass das Schulgeld nach wie vor auch
von jedem schulpflichtigen Kind der
Instleute zu entrichten ist“ (Bl.
12).
[Schließen]Schuleinrichtungs-Rezess von Gr. Steinort bestätigt und soll derselbe im Demzufolge gab es
neben dem Familien- und dem Gutsarchiv weitere Teil-Archive in
Steinort.
[Schließen]Schularchiv aufbewahrt werden. Indem ich Euer Hochwürden um
die gefällige Asservation ersuche, erbitte ich mir gleichzeitig eine darüber
sprechende Bescheinigung. Zur Publikation der Bestätigung habe ich auf den 11.
November d. M. 10 Uhr hier Termin anberaumt, und zu demselben auch den Vgl. Angerburger
Landschulen. Dokumentation über die 77 Dorfschulen im Kreis
Angerburg/Ostpreußen, Angerburg 1983, S. 356.
[Schließen]Lehrer Puschke
vorgeladen.
Euer Hochwürden bitte ich denselben an diesem Tage zu beurlauben. Gleichzeitig
ersuche ich, den bestätigten und in diesem Termin noch zu verpflichtenden
Ortsschulkassen-Rendanten Laschnick zu
Steinort die auf seine Verwendung
Bezug habenden Papiere und Konfigurationen gefälligst zu überweisen.
[Schließen]Landrat Schmidt
An den Herrn Pfarrer Bolle Hochwürden, Rosengarten
Zitierhinweis