Regest: Der zum Vormund der unmündigen Kinder der Gräfin von Lehndorff bestellte Sigismund Freiherr Schenck von Tautenburg lässt sich von seinem Amt dispensieren. Für die Söhne soll ein neuer Vormund bestellt werden.
Zitierhinweis
Ausfertigung: GStA PK, XX. HA, Rep. 54 Gutsarchiv Lehndorff-Steinort (unverzeichnet)
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31.08.1745
Am 18. Dezember 1746 wurde auf den Antrag der Gräfin entschieden, dass „nach der jetzigen Situation Dero Hochgräflichen Hauses keine weitere Bevormundung nötig sei‟.
Regest: Der zum Vormund der unmündigen Kinder der Gräfin von Lehndorff bestellte Sigismund Freiherr Schenck von Tautenburg lässt sich von seinem Amt dispensieren. Für die Söhne soll ein neuer Vormund bestellt werden.