Wir Friedrich Carl Alexander, von
Gottes Gnaden Prinz von Preußen, Herrenmeister der Balley Brandenburg des
ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem, tun kund und fügen
hiermit zu wissen, dass Seine Königliche Majestät von Preußen, Landesherr und
Patron dieser Bailley, den Legationssekretär zur Disposition Carl Meinhard Heinrich Friedrich Wilhelm August Grafen
von Lehndorff auf Steinort zum
Wer sich zu den in der Ordensregel und in dieser Satzung
festgelegten Pflichten bekennt, kann, wenn er mindestens 25 Jahre
alt ist, als Ehrenritter aufgenommen werden. Die Ehrenritter werden
mit Zustimmung des Kapitels vom Herrenmeister ernannt. Der
Herrenmeister erteilt ihnen den Ehrenritterbrief; der Kommendator
verpflichtet sie. Wer sich im Sinne des Ordens besonders bewährt
hat, kann zum Rechtsritter ernannt werden. Ein Rechtsritter soll in
der Regel mindestens 40 Jahre alt sein und sieben Jahre Ehrenritter
gewesen sein. Der Herrenmeister ernennt die Rechtsritter mit
Zustimmung des Kapitels. Die Ernennung wird mit dem Ritterschlag
durch den Herrenmeister wirksam.
[Schließen]Ehrenritter dieses Ordens
Allergnädigst zu ernennen geruht haben, weshalb Wir als Herrenmeister der Balley
Brandenburg demselben darüber das gegenwärtige Patent unter Unserer
Höchsteigenhändigen Unterschrift ausfertigen und solches mit Unserem
Ordens-Insiegel versehen lasen.
So geschehen Berlin, den 13. Februar 1858
Carl Prinz v. PreußenZitierhinweis