1914 war das „Gesetz über Familienfideikommisse und Familienstiftungen‟ Gegenstand der Beratungen des Herrenhauses. Ziel war die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung des Hausvermögens. 1919 ergingen die „Verordnung über die Familiengüter‟ (Preußische Gesetzsammlung, 1919 Nr. 15) sowie die „Verordnung zur Beschaffung von landwirtschaftlichem Siedlungsland‟ (RGBl. 1919, Nr. 22). In der Folge befassten sich Justizrat Köller in Stettin und Anwalt Siebert aus Berlin mit der „Auflösung der Familiengüter“ (Vortrag) bzw. der „Aufhebung der Familienfideikommisse“.

Zitierhinweis

Manuskripte. 1919. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: lebenswelten-lehndorff.bbaw.de/lehndorff_p5q_nln_2cb