Regest: Mehrfach habe er darum gebeten, dass sowohl Amtshauptmann Foller als auch der Amtskammerrrat als Vormünder der Gräfin von Lehndorff diese veranlassen, dass sie den Hofmann Lorck nebst Familie zurückgebe. Bisher sei es zu keinem Ergebnis gekommen, weshalb er nun die Vormünder ersucht, die Resolution der Gräfin ihm schriftlich mitzuteilen. Bei weiterer Weigerung werde er sich an die Königliche Regierung wenden, die eine Kommission in der Angelegenheit einsetzen werde. Er habe der Gräfin selbst schreiben wollen, jedoch habe „ihr immerwährendes unfreundliches Bezeigen gegen mein Haus“ ihn davon abgehalten.

Zitierhinweis

Bogislaw Friedrich Graf von Dönhoff an Ludwig Gustav von Foller. Dönhoffstädt, 13. Januar 1729. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: lebenswelten-lehndorff.bbaw.de/lehndorff_uyb_5wb_f3b