Regest: Sein Freund Oppenheim will ihn wissen lassen, ob es eine Gelegenheit zum Verkauf des Silbers gebe; ihm sei die bevorstehende  Am 30. März 1809 untersagte eine Verordnung das Verbringen von Gold- und Silbergerät außer Landes.
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Verordnung wegen des Silbers
bekannt, sie werde aber erst zum 1. April in Kraft treten.

Zitierhinweis

N. N. an Carl Friedrich Ludwig Graf von Lehndorff. 31. März 1809. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: lebenswelten-lehndorff.bbaw.de/lehndorff_xgv_yfg_hdb