Rhein, 19. Juli 1862

Euer Hochgeboren beehre ich mich ganz ergebenst davon in Kenntnis zu setzen, dass behufs Regelung der Grundsteuer  Siehe das Dokument vom 5. November 1861.
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die Gemarkung Groß Steinort durch den Herrn Geometer Drewello neu gemessen werden soll.
Nach § 14 der Anweisung für das Verfahren bei Herstellung der Gemarkungs-Karten etc. (Gesetz-Sammlung pro 1861, S. 307) fordere Euer Hochgeboren ich hierdurch auf, die Grenzen der Gemarkung Groß Steinort und der in letzterer belegenen, in der Karte besonders zu verzeichnenden Grundstücke durch eine mit der Örtlichkeit genau bekannte Persönlichkeit anzeigen zu lassen, wobei ich mich auf § 15 der gedachten Nachweisung beziehe und darauf aufmerksam zu machen nicht verfehle, dass spätere Berichtigungen, die aus unterlassener Informationserteilung entstehen, auf alleinige Kosten des Herrn Besitzers erfolgen.

Zitierhinweis

Grundsteuer-Veranlagungskommission an Carl Meinhard Graf von Lehndorff. Rhein, 19. Juli 1862. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: lebenswelten-lehndorff.bbaw.de/lehndorff_xrd_hck_gy