Regest: Der General der Infanterie von Kleist bestätigt das Urteil des Kriegsgerichts. Obristleutnant Graf von Lehndorff wird von dem Verdacht einer in der Schlacht bei Möckern am 16. Oktober 1813 bewiesenen Unentschlossenheit sowie von dem Verdacht, das Jäger-Detachement bei dessen Errichtung herabgewürdigt zu haben, völlig freigesprochen, Wegen seiner eigenmächtigen Entlassung der Kavalleristen Holzheimer und Rummley und eigenmächtiger Bestrafung des letzteren durch eine Ohrfeige erhält er einen Verweis. Gegen den Denunzianten Oberjäger Heinrich Friedrich Engmer wird wegen der vorgebrachten faschen Anschuldigungen eine Untersuchung eingeleitet.

Zitierhinweis

Kriegsgerichtsurteil. Aachen, 5. Oktober 1814. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: lebenswelten-lehndorff.bbaw.de/lehndorff_d3c_q4f_l3b