Regest: Gräfin Lehndorff wird dazu angehalten, auf den regelmäßigen Schulbesuch der Kinder ihrer Gutsuntertanen zu achten.
Zitierhinweis
Ausfertigung: GStA PK, XX. HA, Rep. 54 Gutsarchiv Lehndorff-Steinort, Nr. 587, n. f.
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05.05.1746
Die Abschrift des Reskripts als Anlage des Schreiben des Angerburger Probstes Grabowski vom 20. Mai 1746. Die zweite Anlage ist das Schreiben des Samländischen Konsistoriums wegen der „auf dero Gütern zur Schule fleißig zu haltenden Kinder‟. Der Akte liegt auch ein Extrakt aus dem Kirchenvisitations-Rezess des Jahres 1746 bei. Demnach waren allgemein zwei Mängel zu rügen: „1. dass die Kinder fleißiger zur Schule gehen müssen; 2. dass die erwachsenen Kinder den Sommer durch nicht ganz aus der Schule bleiben, sondern zu derselben laut Königl. Verordnung 1734 gehalten werden‟. Für die Königliche Kirche zu Drengfurth wurde bemerkt: „dass die adeligen Schulmeister laut der Königl. Konfirmation des letzten aufgenommenen Schul-Rezess vom 5. Okt. 1745 ihren Unterhalt erhalten‟. - Zum Gesetz 1734 vgl. Brehm, Johannes, Entwicklung der evangelischen Volksschule in Masuren im Rahmen der Gesamt-Entwicklung der preußischen Volksschule, Bialla 1914, S. 111.
Regest: Gräfin Lehndorff wird dazu angehalten, auf den regelmäßigen Schulbesuch der Kinder ihrer Gutsuntertanen zu achten.