Regest:
Hochmeister Konrad von Jungingen
verleiht dem Ritter Thomas Surwille
erblich zu Kulmer Recht ein Gut von 120 Hufen mit Kirchenlehn, großem und
kleinem Gericht, ausgenommen das Straßengericht, bei 16 Freijahren gegen drei
Der Lehnsmann hatte sich mit einem eisernen
Panzer, einem gewöhnlichen Helm (ohne Sturmhaube), einem Schild und
einer Lanze zu versehen. Er benötigte für sich zwei Pferde, ein
Streitross und ein Reitpferd. Das Streitross ging auf der Fahrt lose und
trug die Rüstung des Herrn. Als drittes kam dazu ein Pferd für den
Knappen. Die kleineren Besitzer waren zum leichten Reiterdienst, der,
weil der Reiter neben Helm, Schild und Lanze nur den leichten
Brustharnisch, den sogenannten Platen, trug, als Platendienst bezeichnet
wurde, verpflichtet. Wer 40 oder mehr Hufen hatte, musste sich in voller
Rüstung mit einem Streitross und mindestens zwei Berittenen stellen, um
den schweren Rossdienst zu leisten.
[Schließen]Platendienste und übliche Abgaben bei dem Feld Taberlack, Komturei Brandenburg.
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