Regest: Hochmeister Konrad von Jungingen verleiht dem Ritter Thomas Surwille erblich zu Kulmer Recht ein Gut von 120 Hufen mit Kirchenlehn, großem und kleinem Gericht, ausgenommen das Straßengericht, bei 16 Freijahren gegen drei  Der Lehnsmann hatte sich mit einem eisernen Panzer, einem gewöhnlichen Helm (ohne Sturmhaube), einem Schild und einer Lanze zu versehen. Er benötigte für sich zwei Pferde, ein Streitross und ein Reitpferd. Das Streitross ging auf der Fahrt lose und trug die Rüstung des Herrn. Als drittes kam dazu ein Pferd für den Knappen. Die kleineren Besitzer waren zum leichten Reiterdienst, der, weil der Reiter neben Helm, Schild und Lanze nur den leichten Brustharnisch, den sogenannten Platen, trug, als Platendienst bezeichnet wurde, verpflichtet. Wer 40 oder mehr Hufen hatte, musste sich in voller Rüstung mit einem Streitross und mindestens zwei Berittenen stellen, um den schweren Rossdienst zu leisten.
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Platendienste
und übliche Abgaben bei dem Feld Taberlack, Komturei Brandenburg.

Zitierhinweis

Handfeste für Thomas Surwille. Grebin, 11. Juli 1397. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: lebenswelten-lehndorff.bbaw.de/lehndorff_it5_4jc_43b