Wir Präsident, Bürgermeister und Rat der Königlichen Preußischen Haupt- und
Residenzstadt Königsberg tun kund und bekennen hierdurch, dass wir den handschriftlich
[Schließen]Herrn Landhofmeister Grafen von Lehndorff Exzellenz als
Grundeigentümer, nachdem derselbe die nötigen Erfordernisse
nachgewiesen, seinem Ansuchen gemäß, zum Bürger hiesiger Stadt angenommen haben.
Und da derselbe durch nachfolgenden heute vor uns abgeleisteten Eid:
„Ich, handschriftlich
[Schließen]von Lehndorff, gelobe und schwöre, dass ich, nachdem ich
von E. Magistrat zum Bürger hiesiger Stadt angenommen worden, Sr. Königlichen
Majestät von Preußen, meinem allergnädigsten Herrn und Königs, untertänig, treu
und hold, auch E. Magistrat dieser Stadt gehorsam und gewärtig sein will. Ferner
schwöre ich, für das Beste dieser Stadt und Bürgerschaft, nach meinem höchsten
Vermögen zu wirken, alle mir als Bürger obliegenden Pflichten gewissenhaft zu
erfüllen, und insonderheit den Bestimmungen der allgemeinen Städteordnung vom
19. November 1808 mich unweigerlich zu unterwerfen und solche aufrecht zu
erhalten, überhaupt aber mich in allen Verhältnissen so zu zeigen, wie es einem
getreuen Bürger eignet und gebühret. So wahr mich Gott helfe, durch seinen Sohn
Jesum Christum.‟
die getreue Erfüllung aller bürgerlichen Pflichten angelobet hat, so erklären wir
gedachten handschriftlich
[Schließen]Herrn Landhofmeister Grafen von Lehndorff
Exzellenz aller Rechte und Wohltaten, welche einem
Königsbergschen Bürger zustehen, hierdurch gleichfalls für teilhaftig und
genußbar, mit dem Versprechen, ihn bei dem erlangtem Bürgerrecht, so lange er
sich desselben nicht unwürdig zeigt, gegen jedermann kräftigst zu schützen.
Urkundlich zum öffentlichen Glauben unter dem Stadt-Insiegel ausgefertigt.
Königsberg, den handschriftlich
[Schließen]19. Januar 1809
Präsident, Bürgermeister und Rat königlicher Haupt- und Residenzstadt
Unleserliche Stelle [...] Neumann Böhm
Zitierhinweis