Königsberg, den 29. Juni 1702

Denen daran gelegen, sei hiermit kund und offenbar, das unterm gesetzten Dato zwischen der Hochgeborenen Frauen, Frauen Maria Eleonora geborenen Gräfin von Dönhoff,   Gerhard Ahasverus von Lehndorff war am 14. Februar 1688 in Königsberg verstorben. Nach den Bestimmungen des Ehevertrags fiel das Haus in den Besitz seiner Ehefrau, in: GStA PK, XX. HA, Rep. 54 Gutsarchiv Lehndorff-Steinort, Nr. 25.
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verwittibten Oberburggräfin
Gräfin von Lehndorff als Verkäuferin an einem, dann dem Wohlgeborenen Herrn, Herrn Georg Friedrich von Kalnein, Seiner Königlichen Majestät in Polen Hochverordneten Geheimbten, auch Hof- und Gerichtsrat und Hauptmann der Ämter Neidenburg und Soldau als Käufer am anderen Teil, ein richtiger und zurecht beständiger Kaufkontrakt wohlbedächtig getroffen und geschlossen worden, dergestalt wie folget.

Es verkaufet Hochgemeldte Frau Oberburggräfin von Lehndorff in Assistenz ihres Herrn Schwiegersohns, des Hochgeborenen Herrn, Herrn Bogislaw Friedrich Grafen von Dönhoff, Seiner Königlichen Majestät in Polen Hochverdienten Obristen, welcher sich zugleich sowohl vor seine Person als seiner   Sophie Charlotte Gräfin von Dönhoff, geb. Gräfin von Lehndorff. Die Ehe war am 8. Mai 1701 geschlossen worden, vgl. GStA PK, XX. HA, Rep. 54 Gutsarchiv Lehndorff-Steinort, Nr. 29; APO, Archiwum rodziny Dönhoff z Drogoszy pow. Kętrzyński, Nr. 1 (Ehevertrag).
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Gemahlin
des Einspruchsrechts hiermit begibt und dasselbe kräftigst renoncieret, das auf dem  Stadtteil von Königsberg. Zur Bebauung: Baczko, Ludwig von, Versuch einer Geschichte und Beschreibung von Königsberg. Königsberg 1804.
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Roßgarten
in der sogenannten Hintergasse zwischen der seligen Frau Landhofmeisterin von Creytzen und des Triebels Häusern gelegene und hinten  Vgl. in der Akte sowie in GStA PK, XX. HA, Rep. 54 Gutsarchiv Lehndorff-Steinort, Nr. 17 und 119 weitere Dokumente zu dem 1687 erfolgten Verkauf des dazu gehörenden Grundstücks auf der Königsberger Burgfreiheit an Kurfürst Friedrich Wilhelm zum Bau der reformierten Kirche (Burgkirche). Diese wurde 1690 bis 1696 von Johann Arnold Nering nach dem Vorbild der Nieuwe Kerk in Den Haag erbaut, vgl. Gresch, Eberhard, Im Blickpunkt der Geschichte der Reformation: Evangelisch-Reformierte in (Ost-)Preußen. Rundbrief der Gemeinschaft evangelischer Ostpreußen e. V., Nr. 1/2011, S. 1-32, hier S. 29 f. Beide Dokumente wurden gemeinsam mit dem Verkaufsvertrag des „Hauses am Sackheimschen Tor“ und den Unterlagen zum „Gewölbe im Löbenicht“ (ebd., Nr. 118) in einem „eisernen Kasten“ aufbewahrt, in dem sie sich bei einer Revision am 2. Juli 1753 als „No. XII Königsbergsche Sachen“ noch befanden.
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an den reformierten Kirchhof anstoßende
, ihr eigentümlich zugehörige Wohnhaus, Hofraum und Ställe mit allen dazugehörigen Pertinenzien wie auch mit denen vorhandenen dreien  Auch Vorlaube genannte Vorbauten, bei denen meist über mehrere Treppenstufen ein Sitzplatz vor der Haustür zu erreichen war, und die einen Teil des Bürgersteigs in Anspruch nahmen.
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Beischlägen
in denen dreien untersten Gemächern und einem befindlichen Kabinettsbeischlag in dem Oberstock, von allen Schulden ganz frei, doch das davon jährlich drei Mark  Kirchenzehnt. Quittungen darüber in: LASA, StA L, Bestand 21950 FA Lehndorff, Nr. 278 (1704, 1813).
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Kirchendecem
und fünfzig Gr. Grundzins von denen 25 Schock, welche vor einigen Jahren von dem seligen Herrn Obristen Freiherrn zu Eulenburg, Hauptmann zu Rhein, zu dem von des damaligen Nachbarn Tribels Hause erkauft worden, bezahlt und abgetragen werden müssen, an den Wohlgeborenen Herrn Georg Friedrich von Kalnein, Königlichen Geheimbten, auch Hof- und Gerichtsrat und Hauptmann zu Neidenburg und Soldau, um und vor achtzehntausend Gulden Polnisch behandelten und sofort bei der Unterschrift dieses Kontrakts bar bezahlten Kaufgeldes, nach seinem besten Wissen und Belieben zu nutzen, zu gebrauchen und damit als mit seinem wohl erlangten Eigentum zu schalten und zu walten, allermaßen Hochgemeldte Frau Verkäuferin in Assistenz nicht allein besagtes Haus und Pertinentiis sofort dem Käufer hiermit erb- und eigentümlich tradieret und übergibt, sondern auch demselben wegen richtig bezahltem Kaufgelde mit diesem gebührend quittiert und ihn und dessen Erben wegen dieses erkauften Hauses ein Rechtes zu vertreten und zu evincieren sich erbietet.

Zu mehrer Sicherheit dessen ist dieser Kontrakt von beiden Kontrahenten und dazu erbetenen Zeugen unterschrieben und untersiegelt, auch in dem Königlichen Oberburggrafschen Amt nach geschehener judicalen Rekognition zu Buch zu bringen beliebt worden.

 Neben beiden Namen gesiegelt.
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M. E. v. Lehndorff G. F. v. Kalnein

B. F. G. v. Dönhoff Joachim Heinrich   Textverlust [...] Burdack

Zitierhinweis

Kaufvertrag. Königsberg, 29. Juni 1702. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: lebenswelten-lehndorff.bbaw.de/lehndorff_pzn_kvg_v1b