Regest: Carl Ludwig Graf zu Ysenburg und Büdingen-Wächtersbach, Hauptmann des von Lehndorffschen Regiments zu Fuß, und Luise Charlotte Reichsgräfin von Lehndorff, des „Hochseligen Herrn Ernesti Ahasveri des Heiligen Römischen Reichs Grafen von Lehndorff, Seiner Königl. Majestät von Preußen hochbedankt gewesenen Obrist-Lieutenants und Amtshauptmanns zu Memel, Erbherrn der hochgräflichen Steinortschen Güter nachgelassene jüngste Gräfin Tochter“, schließen mit Genehmigung der reichsgräflichen Eltern und Anverwandten einen Ehevertrag. Die Braut erhält aus dem Vermögen des verstorbenen Vaters einen Brautschatz von 10.000 Rtlr., der „nach Beschaffenheit und Erforderung der itzigen Umstände vor der Hand nicht bar ausgezahlt, sondern zur jährlichen richtigen Verzinsung auf den hochgräflichen Steinortschen Gütern stehenbleiben soll“. Daneben erhält die Braut „Stücke von Silber, Juwelen und andere Pretiosen“, ferner standesmäßige Kleidung, „Linnen, Betten, Kupfer, Zinn und andere zum Etablissement nötige Meubles“. Der Bräutigam verspricht für die Erhaltung des Eingebrachten und für den Fall seines Ablebens für die standesgemäße „Alimentation“ und Wohnung, und „was sonsten einer reichsgräflichen und adelichen Witwen nach denen Reichs- und hiesigen Landesgesetzen, denen alten Verfassungen des reichsgräflichen Hauses und seinen eigenen Umständen“ zusteht, zu sorgen. Sie wird als Erbin seines jetzigen und künftigen Vermögens eingesetzt. Im Fall des Ablebens der Braut erben ihre Kinder ihren Besitz, sollte sie ohne Nachkommen versterben, fällt ihr Besitz an das reichsgräfliche Haus zurück.
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