Zitierhinweis
Ausfertigung: GStA PK, XX. HA, Rep. 54 Gutsarchiv Lehndorff-Steinort, Nr. 919, n. f.
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01.09.1838-31.10.1838
Horn schlug eine Kur in Berlin unter seiner Leitung vor. Die Patientin sollte hier eine bequeme „Gartenwohnung‟ beziehen und unter die Obhut einer dazu geeigneten und gebildeten Person gestellt werden, der zwei Krankenwärterinnen an die Seite gestellt werden sollten. Der Zutritt des Geistlichen, des Ehemanns und der Kinder sollte nur nach einem von ihm bestimmten Zeitpunkt stattfinden. Sollte Lehndorff auf seinem Willen beharren, die Kranke an den Wohnort zurückzubringen, empfiehlt er Regeln, darunter die ununterbrochene Beaufsichtigung durch eine Wärterin, die im Notfall auch „mechanische Schutzmittel‟ zur Anwendung bringen soll. Den Kindern solle der Anblick einer geisteskranken Mutter erspart werden.