Durch Vertrag vom 7. Februar 1872 hat der Dr. Strousberg der Direktion der Disconto-Gesellschaft in Berlin zur Sicherheit für ein Darlehn von 2.000.000 Tlr. nebst Zinsen und Kosten gemeinschaftlich mehrere Grundstücke und unter diesen das Gut Diepensee nebst dem Kolonistenhause und dem Bauerngute Marienhof verpfändet.
Im § 4 dieses Vertrages haben wir für den Fall, dass die erwähnten Pfandstücke nicht zur vollständigen Befriedigung der Direktion der Disconto-Gesellschaft wegen ihrer Darlehensforderung nebst Zinsen und Kosten ausreichen sollten, solidarisch und im Übrigen, d. h. nach Erschöpfung obiger Pfandsicherheit, selbstschuldnerische Bürgschaft für dieselbe in Höhe vom 500.000 Tlr. = 1.500.000 Mark übernommen.
Außerdem haben wir, nachdem am 4. November 1875 über das Vermögen des Dr. Strousberg der Konkurs eröffnet und bezüglich der vorgedachten Pfandstücke die Sequestration, resp. Observation teils bereits eingeleitet worden war, teils erst eingeleitet werden sollte, am 15. November 1875 der Direktion der Disconto-Gesellschaft zu Berlin gegenüber uns verpflichtet, ihr - falls sie für die mehrfach erwähnten Strousbergschen Pfandstücke, resp. für die Strousbergsche Konkursmasse Vorschüsse leisten sollte, welche zu den in § 40 und 41 der Konkursordnung aufgeführten Konkurskosten zu rechnen seien, und falls sie diese Vorschüsse nicht aus der Revenue-Masse zurückerhalten sollte -, für den ihr hieraus erwachsenden Verlust bis zur Höhe von Tlr. 10.000 (Mg 30.000) aufzukommen.
Das Gut Diepensee ist nebst dem Kolonistenhause, Marienhof und anderen Grundstücken zusammen am 23./25. November 1876 zur Subhastation gekommen und dem Zivil-Ingenieur Bruce für 541.000 Mark zugeschlagen, der Zuschlag ist aber nachträglich vom Königlichen Kammergericht wieder aufgehoben und die Wiederholung des Subhastationsverfahrens angeordnet.
Zur Vermeidung dieser Wiederholung sollen die zur Subhastation gestellten vorgedachten Strousbergschen Grundstücke für den Preis von 541.000 M jetzt freihändig von der Dr. Strousbergschen Konkursverwaltung an Herrn Bruce verkauft werden, welche Absicht indes nur ausführbar ist, wenn die Direktion der Disconto-Gesellschaft ihre Zustimmung hierzu gibt und in Löschung der für sie auf den vorbezeichneten drei Grundstücken eingetragenen Darlehensforderungen von 2.000.000 Tlr. und Zinsen willigt.
Wir erklären uns nun hierdurch damit einverstanden, dass die Disconto-Gesellschaft diese Löschungsbewilligung erteilt, das Gut Diepensee, das Kolonistenhaus und Marienhof aus der Pfandverbindlichkeit für ihre darauf eingetragenen Darlehensforderung von 2.000.000 Tlr. nebst Zinsen und Kosten entlässt, und erklären ferner, dass durch diese Pfandentlassung unsere eingangs erwähnten Bürgschafts-Verpflichtungen vom 7. Februar 1872 und 15. November 1875 keine Änderung erleiden sollen, weil wegen der hohen Belastung der in Rede stehenden Pfandgrundstücke weder aus den Revenuen noch aus einer neuen Subhastation derselben auf uns die geringste Deckung für die Forderungen der Direktion der Disconto-Gesellschaft zu erwarten steht.
Angerburg, den 15. Dezember 1877
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