Da die

Königlich Preußische Akademie der Künste und mechanischen Wissenschaften

den Zweck hat, richtige Kenntnisse der Kunst in den Königlichen Staten zu verbreiten und Künstler zu bilden, deren Werke der Nation Ehre machen, so liegt ihr ob, solche Männer zu ihren Mitgliedern zu wählen, von deren Kunstfertigkeiten und Kenntnissen sich die Erfüllung dieses Zwecks am sichersten erwarten lässt, und durch deren Einsicht die Akademie ihrer Vollkommenheit immer näher gebracht werden könne.

In dieser Rücksicht hat sie

den Königl. Preuß. Kammerherrn Herrn Ahasverus Heinrich Grafen von Lehndorff

den sie mit diesen Talenten hinlänglich versehen gefunden, um ihn zu ihrem Ehren-Mitglied aufzunehmen, in ihrer heutigen Konferenz dazu erwählet und bestätiget, wodurch Derselbe aller Freiheiten und Privilegien, welche der Akademie von ihrem Allerdurchlauchtigsten Stifter den 20. März 1699 und den 31. August 1707 verliehen worden, teilhaftig wird. Er verbindet sich dagegen auch die Akademie mit seinen Kunstfähigkeiten und Kenntnissen in allen Fällen, so wie es eines jeden Mitglieds erste Pflicht ist, zu unterstützen. Zu mehrerer Bekräftigung hat die Akademie Demselben dieses Patent mit ihrem großen Siegel ausgefertigt.

Berlin den 24. Februarii 1787

 Es folgen die Unterschriften des Direktors und der Rektoren.
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Königl. Preuß. Akademie der Künste und mechanischen Wissenschaften

Zitierhinweis

Urkunde der Königlich Preußischen Akademie der Künste und mechanischen Wissenschaften. Berlin, 24. Februar 1787. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: lebenswelten-lehndorff.bbaw.de/lehndorff_zn2_c12_wcb