Da die
Königlich Preußische Akademie der Künste und mechanischen Wissenschaften
den Zweck hat, richtige Kenntnisse der Kunst in den Königlichen Staten zu verbreiten und Künstler zu bilden, deren Werke der Nation Ehre machen, so liegt ihr ob, solche Männer zu ihren Mitgliedern zu wählen, von deren Kunstfertigkeiten und Kenntnissen sich die Erfüllung dieses Zwecks am sichersten erwarten lässt, und durch deren Einsicht die Akademie ihrer Vollkommenheit immer näher gebracht werden könne.
In dieser Rücksicht hat sie
den Königl. Preuß. Kammerherrn Herrn Ahasverus Heinrich Grafen von Lehndorff
den sie mit diesen Talenten hinlänglich versehen gefunden, um ihn zu ihrem Ehren-Mitglied aufzunehmen, in ihrer heutigen Konferenz dazu erwählet und bestätiget, wodurch Derselbe aller Freiheiten und Privilegien, welche der Akademie von ihrem Allerdurchlauchtigsten Stifter den 20. März 1699 und den 31. August 1707 verliehen worden, teilhaftig wird. Er verbindet sich dagegen auch die Akademie mit seinen Kunstfähigkeiten und Kenntnissen in allen Fällen, so wie es eines jeden Mitglieds erste Pflicht ist, zu unterstützen. Zu mehrerer Bekräftigung hat die Akademie Demselben dieses Patent mit ihrem großen Siegel ausgefertigt.
Berlin den 24. Februarii 1787
Es folgen die
Unterschriften des Direktors und der Rektoren.
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Wissenschaften
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