Jahr: 1822
Die Regierung zu Gumbinnen, Abt. des Innern, wendet sich an den Generalbevollmächtigten des Patrons der Kirche in Rosengarten, Herrn Rendanten Werner, Angerburg, auf dessen Eingabe vom 2. März wegen des Kirchenbaus in Rosengarten . Der Patron sei nach dem Gesetz die Gemeinde mit verbindender Kraft zu konvozieren nicht befugt, die diesfälligen Maßregeln haben von der Aufsichtsbehörde auszugehen. Man habe deshalb Landrat von Koeller darüber in Kenntnis gesetzt.
Die Augsburger Allgemeine Zeitung ist politischen Inhalts, als solche die Beförderung per Fahrpost grundsätzlich und dem Interesse gemäß nicht erfolgen [...]