Handfeste für Caspar, Fabian und Melchior von Lehndorff. 6. April
1554
Herzog Albrecht von Brandenburg stellt
Caspar, Fabian und Melchior von Lehndorff auf deren Bitte eine neue Handfeste für
das Gebiet aus, das ihre Voreltern über Menschen Gedenken bereits besessen haben
und die im vergangenen Krieg abhanden gekommen ist. Darin bestätigt er die
Verschreibung von 120 Hufen in der Steinorter Wildnis mit dem See Wargapiwa und
Klein Mauer sowie dem halben Dorf Taberlack mit dem halben Schulzenamt und einem Krug, und zwar
„an Acker, Wiesen, Weiden, Heiden, Feldern, Wäldern, Büschen, Sträuchern,
Fließen und Brüchern mit allen derselben Ein- und Zubehörungen, Obrigkeiten,
Gerechtigkeit, Fischerei und aller anderen Nutzung, nichts ausgeschlossen, samt
den Gerichten groß und klein, auch Straßengericht inwendig ihrer Grenzen zu
Magdeburgischem Recht und beider Kinder Rechten ohne mannigfache Verhinderung zu
ihrem Lehen“. Die Grenze der
Gemarkung beginnt am See Groß Mauer, an einem mit Eisen beschlagenen
Pfahl am „Stobben Zoge“ am
Gut des Georg von Hohendorff
(Pristanien), führt südwärts am
Großen Mauersee entlang bis zum Lehmberg, auch „Bergfriede“ genannt, zum „Ort
des Kleinen Steinorts“ und zum „Ort des Großen Steinorts“ (wohl kleine und
größere Steinhäufungen), von hier bis zum Lababschen Fließbruch, das die Wildnis von der Feldmark von
Rosengarten scheidet, weiter an
der Grenze von Rosengarten entlang,
durch den Iwenwald [Eulenwald] bis an das Lorenzbrücklein, von hier bis an das
Gut Serwillen durch das Erlenbruch
auf die Damerau und durch das Wolfsbruch bis an das Gut des Hohendorff,
schließlich an dieser Grenze entlang ostwärts bis zum Ausgangspunkt. Das
Vorkaufsrecht auf die andere Hälfte von Taberlack wird zugesichert. Als
Dienstpflicht ist ein Rossdienst mit Hengst und Harnisch zu leisten. Da die
Wildnis „ganz wüst und unbesetzt“ ist, erhalten die Brüder 20 Freijahre.