Knopf:UB Clarke (1765) Knopf

Clarke, Edward / Köhler, Johann Tobias/ (Üb):
Briefe von dem gegenwärtigen Zustande des Königreiches Spanien geschrieben zu Madrid in den Jahren 1760 und 1761 (Lemgo: Meyer 1765)

Exemplar: <4> VIb C 476 // <12> digital


S. 733-766:
/£{Doe-104',05}

Schreiben eines Englischen Edelmanns in Spanien an Herrn Peter Collinson in London [...] von der Schaafzucht in Spanien
(aus dem Gentleman's Magazin vom May und Junius 1764.)

S. 737f.: Zehn tausend Schafe machen eine Heerde aus, welche wieder in zehn Haufen vertheilt wird. Ueber die ganze Heerde hat ein einiger Mann die Aufsicht. [../.] Er hat den unumschränkten Oberbefehl über 50 Schäfer, und 50 Hunde, von welchen allemal 5 zu jedem Haufen gehören, er wählt sie, er bestraft sie und dankt sie nach Belieben ab, und ist also der Oberschäfer und Oberaufseher einer ganzen Heerde.
S. 739: Ich habe diese Heerden gar oft auf ihren Sommerwegen auf den Hügeln und in den Thälern von Leon und Altkastilien, bey Cuenca und in Arragonien gesehen. Ich sahe sie auch in ihren Winterebenen in Mancha, Estremadura und Andalusien.
S. 741 Diese fünf Millionen Schaafe bringen den Sommer auf obgedachten kalten Gebirgen und Hügeln zu. Ehe wir aber von ihrer Winterreise reden, so wollen wir erst sehen, wie einige wenige Heerden in ein paar Gegenden leben, die ich zum Behuf für alle andere erwählen will. Die eine ist die zu Montana an der Gränze von Altcastilien, und die andere ist Molina Arragon.
S. 750f.: [...], zu Ende des Septembers, treten die Heerden ihre Reise nach den niedern Gegenden an. Der Weg den sie nehmen, ist durch die Gewohnheit von undenklichen Zeiten her bestimmt und durch Königliche Verordnungen so wohl eingerichtet, als der Marsch einer Armee. [...]. Sie halten sich aber nirgend auf und haben keinen Ruhetag und gehen des Tages / wenigstens zwo Meilen weit, immer hinter dem Schäfer drein, mit ihren Köpfen auf der Erde suchend und weidend, bis zum Ende der Reise, welche von Montana bis nach Estremadura ungefehr 150 Meilen ausmacht, die sie in weniger als 40 Tagen zurücklegen.


Datum: 20.11.2015