Knopf: Bibliothek Marsden 1785 Knopf

William Marsden:
Natürliche und bürgerliche Beschreibung der Insel Sumatra in Ostindien.
(Leipzig: Schwickert 1785) [466 S., Inhalt]

Exemplar: ubmr: VIa C 281; digital aus 12 //
⇒ Adickes 1911, S.: 276
Original: The History of Sumatra, containing an account of the Government, Laws, Customs, and Manners of the native inhabitants, with a description of the natural productions, and a relation of the ancient political state of that island. (1783)


Ak, V: 243,05 / VI: 304,08
Geographie: Ms Dohna, p. 190, 226
Anthropologie: Ms Dohna, p. 36: Mucker ??


S. 54f.: Die gewöhnlichste Eintheilung, welche man gemeiniglich bey den Reisebeschreibern findet, theilet die Einwohner in Mahomedaner an der Seeküste, und in Heiden, welche das Innere des Landes bewohnen. Obgleich diese Eintheilung nicht ganz verwerflich ist, so ist sie doch schwankend und unvollkommen; nicht allein, weil beyde Völker von ihnen auf sehr verschiedene Art beschrieben werden, sondern auch, weil die Einwohner im Lande an einigen Orten Mahomedaner und an / andern Heiden sind. Personen, welche nicht auf dieser Insel gelebt haben, pflegen die Bewohner der Inseln gern ohne Unterschied Malayen zu nennen. Allein, dies ist ein noch größerer Irrthum, welcher noch mehr Verwirrung anrichtet, als der erste. [...] Ich will die Mittelstraße wählen, und die Einwohner Sumatra's nach folgender allgemeinen Eintheilung beschreiben, und die untern Abtheilungen gelegentlich einschalten. Es ist nähmlich nothwendig, zuförderst das Reich Menangcabow und die Malayen, dann die Acheneser, ferner die Battas, dann die Rejangs, und endlich die Lamphuns zu unterschieden.


S. 151f.: Die Pfeffergärten liegen alle in gerader Linie und nach rechten Winkeln an und neben einander. Sie haben ein schönes Ansehen, welches durch den Contrast mit den wilden Scenen der Natur, welche sie umgeben, / noch erhöhet wird. [...] Ein Pfeffergarten würde in England wenig Schönes haben, und besonders wegen seiner Einförmigkeit für fehlerhaft gehalten werden; allein auf Sumatra bin ich, nachdem ich, wie gewöhnlich, mehrere Meilen durch dicke Wälder gegangen war, nie in eine Pfefferpflanzung getreten, daß ich nicht das größte Vergnügen empfunden hätte.


12. Abschnitt. Gesetze und Gebräuche. Art die Streitigkeiten zu entscheiden. Gesetzbuch (236-254)

Gesetze der Rejangs (238-254)

S. 242: Die Eide werden gewöhnlich auf dem Koran oder auf dem Grabe eines Vorfahren abgelegt, nachdem die Mahomedanische Religion an einem Orte eingeführet ist, oder nicht.

13. Abschnitt. Anmerkungen über diese Gesetze und Gebräuche und Erläuterung derselben [...] (254-277)

S. 260: Die Bewohner der Küste haben durch ihren langen Umgang mit den Malayen einen Begriff von dem Koran erhalten, und gebrauchen ihn gewöhnlich bey ihren Eiden, da sich denn die Priester dafür bezahlen lassen; allein tiefer im Lande haben die Einwohner gewisse alte Reliquien in ihren Häusern, welche in Rejang Pesacko in Passummah aber Sacetan genannt werden, und deren sich sie sich bey Ablegung eine Eides bedienen.


Datum: 13.03.2018 / 02.08.2019