Wilhelm von Humboldt an Friedrich August Rosen, 11.05.1833
|1*| Ich sage Ihnen theuerster Freund meinen herzlichsten Dank für Ihre gütigen Briefe vom 26t Februar und 7t Maerz und die mir gütigst überschickten interessanten Beilagen derselben. Ich bin wahrhaft beschämt daß Sie denselben eine so bedeutende Zeit gewidmet haben und so willkommen mir auch ein Verzeichniß der Malayischen Handschriften von Raffles sein würde so wünsche ich doch nicht Sie um einen so bedeutenden Theil Ihrer so kostbaren Muße zu bringen.
Die grammatischen Notizen der Chippeway Sprache sind mir sehr wichtig gewesen. Ich besitze deren selbst einige handschriftliche mir aus den vereinigten Staaten zugekommene. Die philologische Gesellschaft der Londoner Universitaet hatte mir schon in |sic| vergangenen Jahre durch Herrn Yates schreiben lassen und mich gebeten ihr Verbindungen in Rußland zu eröffnen wozu ich leider keine Gelegenheit habe. Ich habe Herrn Yates nicht geantwortet und bitte Sie liebster Freund mich durch mein Alter und meine Gesundheit zu entschuldigen zu ihren Zwecken |2*| nicht mitwirken zu können. Unter uns beiden gesagt halte ich wenig von diesem Wege der Wörtersammlungen und vielleicht benutzt oder kennt die Gesellschaft nicht genug das schon auch über Nord-Amerikanische Sprachen Geschriebene und Bekannte. In der Schreibung sollte Herr Howse sich doch der von Pickering in einer eignen gedruckten Schrift vorgeschlagnen sehr empfehlungswürdigen und vielfach gerühmten bedienen.
Sie werden sich gewundert haben daß ich auf die Zahlenbezeichnung durch Wörter genauere Aufmerksamkeit gerichtet habe. Obgleich sie aber an sich nichts mehr als eine spitzfindige Spielerei ist so gewinnt sie doch im Javanischen Alterthum mehr Bedeutung da sie dem größten Theil der historischen Zeitangaben zum Grunde liegt. Es wird daher wichtig zu erforschen ob diese Angaben wenigstens den Grad der Gewißheit haben den man den Indischen beilegen kann und das mir von Ihnen mitgetheilte Verzeichniß verbunden mit den Beispielen die bei Colebrooke (Asiat. res. XII) vorkommen hat mir gedient mich zu überzeugen daß man in diesen spielenden Bezeichnungen noch heute auf Java die Zahlen durch die sonst in Indien geltenden Begriffe |3*| ausdrückt obgleich man die Ursachen der Bedeutungen größtentheils zu verkennen scheint. So ist es unter anderem sehr merkwürdig daß keine Spur vorhanden ist daß auf Java eine Kenntniß der Vedas bestanden habe dennoch aber die Zahl viere durch dies Wort aber mit der wunderbaren Bedeutung von kochendem|?| Wasser dadurch ausgedrückt wird. Der Druck meiner Schrift geht in dieser Woche an.[a] Ich übergebe sie aber ordentlich ungern der Presse und habe <|Humboldt| sie,> |Schreiber| da das ewige Zögern auch nicht fruchtet, nicht länger zurückhalten wollen. Sie beruht auf der vereinigten Kenntniß des Sanskrit und des Javanischen und ich muß daher dem Tadel derer entgegen sehen welche eine dieser Sprachen allein und in größerem Umfange kennen.
Ich finde Raffles Malayan Miscellanies zwei Bände citirt und obgleich es wohl möglich ist daß dieselben hauptsächlich nur Dinge enthalten die schon abgedruckt und mir bekannt sind so kann ich dieselben doch nicht entbehren und die Königliche Bibliothek besitzt sie nicht. Ich bitte Sie daher liebster Freund mir dies Werk zu kaufen und mir durch meinen Schwiegersohn der Ihnen die Auslage erstatten wird recht bald zuzusenden.
Herrn Stenzler haben Sie die Güte vielmals von mir zu grüßen wenn er nicht schon seine Rückreise nach Deutschland angetreten hat.
Sie Selbst bitte ich |4*| die erneuerte Versicherung meiner aufrichtigsten und hochachtungsvollsten Freundschaft anzunehmen.|Humboldt|Humboldt
|Schreiber| Tegel den 11t Mai 1833.
|Anhang|
N. S. Aus den mir gütigst überschickten Catalogen von Bibel-Uebersetzungen besaeße ich gern die Malagassische Tahitische, Raratognische |sic|, Bugis, Macassarische, Maldivische und Rakhengische und bitte Sie mir dieselben zu kaufen.
H
An
Herrn Dr. Rosen Wohlgeboren in London.
Fußnoten
- a |Editor| Der Druck der Einleitung zum Kawi-Werk fand in den Jahren 1833 und 1834 statt (s. GS VII, S. 350). [FZ]