Wilhelm von Humboldt an Franz Bopp, 31.05.1823
Meinen herzlichsten Dank für Ihre gütigen belehrenden Zeilen. Ihre Auslegung ist offenbar die
richtige. Ew. Wohlgeboren schreiben aber {niyojya}. In
der Calcutter Ausgabe des Ramayana
steht
{niyujya}. Dies ist also wohl
falsch, oder kann man beide Formen brauchen? Es interessirt mich nur wegen der
Regeln der Bildung dieses Gerundium’s. – Daß ich
{ūṣuḥ} habe verkennen
können, gehört zu den Verstößen, über die man beschämenden Aerger empfindet.
Freilich aber lautet diese Person in beiden Verben
gleich. – Die part. pass. in dem letzten der angeführten
Verse nahm ich, wie sie oft stehen in neutraler Bedeutung. Ueber
{tadoṣitābhyāṃ} muß ich mir noch einige Belehrung erbitten. Ich hielt das Wort für
zusammengesetzt aus
{tadā} u. dem part. pass.
{uṣita}, woraus dann
{o} entsteht. Ew. Wohlgeb. erklären das part. für
das des Causale u. nennen dies
{oṣitābhyāṃ}. Allein dann müßte ja wohl die Zusammensetzung
{tadauṣitābhyāṃ} lauten. Ueber die Bildung des Part. der Causalform ist auch
Wilkins Gr. mangelhaft. Es nimmt wohl bei
{vas} ein Anfangs
{o} an, weil die Causalform
{vāsi} einen langen Vocal hat?
Ich werde Dienstag bloß meine allgemeinen Ideen über Infinitiv u. Gerundium aus meiner Abhandlung[a] (ohne Bezug auf Sanskrit) vortragen. Da ich aber diese §phen ganz umgearbeitet habe, so wird es mir sehr schmeichelhaft seyn, wenn Ew. Wohlgeboren bei der Sitzung zugegen zu seyn die Güte haben wollen.
Mit ausgezeichneter HochachtungEw. Wohlgeb.
ergebenster,
Humboldt.
31.[b]
An
Herrn Professor Bopp,
Wohlgeboren
in
Berlin .