Wilhelm von Humboldt an Franz Bopp, 12.06.1829
|1*| Meinen herzlichsten Dank, theurer Freund, für das überschickte Buch[a], das ich sehr bald Ihnen zurück senden werde.
Es freut mich sehr, wenn meine Bemerkungen einigen Werth für Sie haben. Die Sache
mit dem {n} war mir ganz neu. Die Grammatiker ändern also in gewissen Wurzeln
diesen Buchstaben, auch nach
{pra} nicht in
{ṇ} um. Das wußte ich nicht. Nun ist allerdings die Fassung von §. 109.
der lat. Gramm. vollkommen genau. Allein ich hätte dies
doch bei r. 94. b. gesagt. Haben wir schon genug Texte verglichen, sind die
Texte in diesen orthographischen Kleinigkeiten schon so beglaubigt u.
berichtigt, daß man sie dem Ausspruch der Grammatiker vorziehen, diese darüber
ganz ignoriren kann? Ein Grund ist freilich nicht
einzusehen, warum
{nud} u.
{nad} verschieden in diesem Stück seyn sollen. Allein in der Sprache ist so
Vieles bloß Thatsache, daß ich darauf kein großes Gewicht legen möchte, u. die
Autoritaet der Grammatiker läßt sich doch nicht weg
raisonniren. Sie müssen sich doch auf etwas gestützt haben. Eine Bemerkung, daß
der Gebrauch der Verwandlung nicht ganz allgemein sey, hätte mir doch um so
nöthiger geschienen, da Sie bei
{nṛt} selbst die Verwandlung bezweifeln. – Wollen Sie wirklich die Terminologie der st starken
u. schwachen Endungen wirklich auch in das Verbum
aufnehmen? Ich möchte es widerrathen. Die Terminologie
scheint mir nicht nothwendig, u. ist kaum ohne einige Willkühr anzuwenden. Man
bringt da so leicht Theorien in die geschichtliche Darstellung der Sprache, wo
auch den Schein zu vermeiden gut ist. – Daß
Schlegel Ihnen in anmaßendem Ton schreibt, ist höchst tadelnswürdig. Er ist
aber hierin nicht zu bessern. –
der Ihrige
H.
Tegel, den 12. Junius, 1829.[b]
|2*–3* vacat|
|4*| |

An
Herrn Professor Bopp.
Wohlgebohren
in
Berlin.
Fußnoten
- a |Editor| Damit ist wohl der in Humboldts Schreiben vom 8. Juni erbetene Band mit dem Aufsatz von Caspar Reuvens über Denkmäler auf Java gemeint. [FZ]
- b |Editor| Lefmann liest "12. Junius 1829", Mattson "13. Junius 1829".