Martin Hinrich Lichtenstein an Wilhelm von Humboldt, 18.04.1833
|102r| Ew. Excellenzgeneigtem Verlangen gemäß habe ich die Ehre, bei Rücksendung hochdero Schreibens vom gestrigen Tage zu erwiedern, daß die darin vorgestellte Weise der Herausgabe gesonderter Auflagen in den Hauptsachen vollkommen mit den Beschlüssen der Akademie übereinstimmt. Zu zwei Nebensachen habe ich nur eine kleine Berichtigung hinzuzufügen, nemlich
1.) in Hinsicht auf den etwanigen <baaren> Ueberschuß. Dieser ist nemlich den Verfassern der Abhandlungen bis jetzt nicht zuerkannt, vielmehr bei Festsetzung des Preises immer darauf bedacht genommen, daß die Auslagen sich mit dem Verkaufs-Quantum, was Herr Dümler |sic| nach Abzug von 50 p. C. Rabbatt zu zahlen hat, vollständig haben. Bleibt ein Ueberschuß, so kommt er dem Verf. ohnehin zu gut, indem dieser den Rest der Auflage gegen Erstattung des |102v| an den Auslagen der Akademie noch fehlenden immer sehr wohlfeil übernimmt. Nur auf den Wunsch des Verf. wird der Preis zuweilen so hoch gestellt, daß schon aus einer geringeren Zahl von Exemplaren als die ganze Auflage, (z. B. aus 80 von 100) alle Kosten sich decken, damit er 20 vor weg nehmen und nach Gefallen verschenken könne, ohne sie der Buchhandlung abkaufen oder vergüten zu müssen. Sie werden ihm dann auf Rechnung geschrieben und am Ende der 5 Jahre mit in Ausgleichung gebracht.
2.) In Betreff der, von Ew. Excellenz nicht berührten Zahl der Exemplare. Die Mitglieder des Geld-Verwendungs Ausschusses, zu welchem ich seit 3 Jahren nicht mehr gehöre, haben bei Durchsicht der letzten Rechnungen gefunden, daß die Auslagen für die gesonderten Editionen sich doch nach und nach wegen des Papiers und Buchbinder-Lohns sehr hoch belaufen und haben deswegen bei der Akademie darauf angetragen, daß die Stärke der Auflage jeder Abhandlung nicht über 150 Exempl. betragen solle. In der Sitzung vom 28sten März d. J. ist über |103r| diesen Antrag im Plenum abgestimmt und dieser, da er in den meisten Fällen die Verfasser selbst vor möglichem Schaden bewahrt, mit großer Mehrheit angenommen worden.
Da die Abhandlung über die Kavi-Sprache nun, wie es früher von Ew. Excellenz genehmigt worden, einen eignen Band ausmacht, der als 2ter Band 1832 versandt wird, so ist gar keine weitere Mühe bei dieser gesonderten Auflage, als daß ein eigner Titel dazu gedruckt werde. Es ist dann nur nöthig, daß Hochdieselben die Zahl der Exemplare bestimmen, die für den gesonderten Verkauf gedruckt werden sollen. Es wäre auch gut, dabei zu bemerken, ob ausser den gewöhnlichen 3 Velin-Exemplaren noch einige mehr, oder auf einer andern feinen Papier Sorte abgezogen werden sollen.
In verehrungsvollster ErgebenheitH. Lichtenstein
Berlin am 18t April 1832. |sic|[a]
|103v vacat|