Wilhelm von Humboldt an Franz Bopp, 01.07.1822
|1*| Ich bin seit mehreren Wochen gar nicht wohl, sondern leide an einem hartnäckigen, zum Theil mit Husten verbundenem Fieber. Dies hatte mich sehr von allen litterarischen Beschäftigungen zurückgebracht, u. auch die Vollendung meines Aufsatzes, von dem ich Ew. Wohlgeb. neulich schrieb, aufgeschoben. Jetzt, da ich anfange wieder besser zu werden, bin ich dazu zurückgekehrt, u. muß Ew. Wohlgeb. in großer Beschämung um Verzeihung bitten, daß ich Sie in meinen früheren Briefen über eine Stelle des Ramayana I. 1. sl. 61. gewiß sehr irre geführt habe. Sie konnten meinen Irrthum nicht bemerken, da Sie, soviel ich weiß, den Text nicht besitzen, u. mein Fehler nur aus dem Zusammenhange der Stelle mit den vorhergehenden <u. folgenden> Sloken sichtbar werden konnte. Ich eile aber jetzt mein Versehen gut zu machen, u. setze nun die ganze Stelle, so weit es der Zusammenhang fordert, in Abschrift her:
Ramayana. B. 1. Abschn. 1.
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sl. | 57. |
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58. |
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|2*| | sl. 59. |
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60. |
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61. |
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62. |
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Ich hatte Ew. Wohlgebohren neulich geschrieben, u. selbst immer fälschlich
vorausgesetzt, daß die Worte in sl. 61. a. {tena}
{māyāvinā} auf den Ravana giengen, u. alsdann gewann Sinn u. Construction
eine ganz andere Gestalt. Allein wenn man die ganze Reihe der Verse im
Zusammenhange liest, so erscheint klar, daß damit nicht Ravana, sondern Maritscha gemeint ist. Indem
dieser den Rama u. seinen Bruder entfernte, raubte jener
die Sita. Könnte darüber noch ein Zweifel sein, so wird
er dadurch gelöst, daß sl. 62. gesagt wird, daß Rama den Maritscha getödtet
hatte, was offenbar beweist, daß dieser sich an ihn, u. in seine Nähe gemacht
hatte. Setzt man nun dies voraus, so ist es nicht mehr nothwendig, den Instrumentalis in sl. 61. a. ausschließlich zu der gleich auf ihn folgenden Ver-|3*|balform in
{ya} zu ziehen, u. diese,
wenn man sie participialiter nimmt, passiv zu übersetzen. Ich construire nämlich nun so:
{rāvaṇo}
{jahāra}
{sotāṃ}
{tena}
{māyāvitā}
{apavāhya}
{nṛpātmajai}
Participialiter übersetze ich entweder: Ravana
raubte die Sita vermittelst (mit Hülfe) des Zaub die beiden Fürstenentsproßnen weit weg
entführenden Zauberers (nämlich des Maritscha) oder: Ravana raubte die Sita
vermittelst des Zauberers, indem dieser weit wegführte die Fürstenentsproßnen.
In beiden Fällen wird der Instrumentalis vom Hauptverbum
{jahāra}
regiert, aber in dem ersten die Verbalform als ein Attributivum zu dem Instrumentalis gezogen, in der zweiten die Verbalform als ein absoluter Participialsatz
im Nominativ behandelt. Der Gebrauch des Instrumentalis rechtfertigt sich gewiß sehr auf diese
Weise. Denn er kann ebensowohl das nähere, als entferntere Mittel der Handlung
anzeigen, u. in der That war Maritscha’s Wegführen Ramas das Mittel, durch welches der Raub der Sita erst möglich wurde. Ich muß noch bemerken, daß die
Englische Uebersetzung ausdrücklich die Worte
{tena}
{māyāvinā} durch by the illusive form assuming Mareecha giebt. Nimmt man
die Stelle auf diese Weise, so schließt sich eine des
Hitopadesa, die sonst auch nicht leicht zu
erklären war, unmittelbar an dieselbe an. Sie steht
Londoner Ausg. S. 25. Z. 9. 10.
{tatastayā}
{kuṭṭinyā}
{tatkāraṇaṃ}
{jāraṃ}
{parijñāya}
{sā}
{lolāvato}
{guptena}
{daṃḍena}
{daṃḍitā}. Hier ziehe ich auch
den Instrumentalis
{kuṭṭinyā} auf das participium, das den Satz
beschließt,
über <und>
über-|4*|setze: sie wurde mit einer heimlichen Strafe bestraft
durch, vermittelst, mit Hülfe der den Buhlen erkannt habenden Kupplerin. So ist
Alles leicht, da ich bisher glaubte
{parijñāya}
passiv nehmen, oder den Mann, von dem gar ni|cht
die|
[a] Rede ist, herbeiholen zu müssen. Die Bestrafung durch die
|Kup|plerin[b] verstehe ich wieder nur
so, daß die Erkennung u. Entdeckung der Kupplerin die Strafe erst möglich
machte, nicht daß die Kupplerin sie verhängte, oder vollzog.
Daß beide Stellen sich übrigens ebensowohl u. besser als Gerundia erklären lassen, versteht sich von selbst.
Was ich nun sagen wollte, ist, daß die Stelle im Ramayana keine neue Ansicht in die Theorie dieser Verbalformen bringt, und daß, meinen jetzigen Untersuchungen zufolge, mir keine Stelle bekannt ist, wirklich keine einzige, welche sich nicht durch ein Participium im Activo erklären ließe, u. die nothwendig passiv genommen werden müßte, so daß diese Einwendung gegen die Participialerklärung mir unstatthaft scheint.
Ich bin aber demungeachtet fester, als je, der Meynung, daß die Verbalformen in
{tvā} u.
{ya} wirklich Gerundia sind, u. hoffe Ew.
Wohlgeb. meine Abhandlung gewiß noch in diesem Monat
zuschicken zu können.
der Ihrige,
Humboldt.
Burgörner bei Hettstädt, den 1. Jul. 1822.