Wilhelm von Humboldt an Friedrich Wilken, 04.12.1815

|126| Ew. Wohlgebohrnen [a]

ist vermuthlich schon durch den Fürsten von Hardenberg und den General von Müffling bekannt geworden, daß der Papst seine feierliche Einwilligung zur Ueberlieferung der von Paris zurückgewonnenen Handschriften Ihrer Universitätsbibliothek an dieselbe ertheilt hat. Vielleicht sind die Handschriften selbst schon in Ihren Händen. Indem ich Ihnen zu dieser Wiedererlangung von Herzen Glück wünsche, fühle ich freilich, daß dies nur ein kleiner Theil dessen ist, was Ihre Universität zu finden berechtigt ist. Ich schmeichle mir aber noch mit der Hofnung, daß auch das Wichtigere nicht mislingen wird. Der Fürst Hardenberg hat nemlich von Paris aus in Vereinigung mit dem Fürsten Metternich, auf meine Veranlassung, eine von mir aufgesetzte Note an den Cardinal Consalvi geschrieben, in welcher der Papst officiell um die Zurückerstattung der ganzen Heidelbergischen Bibliothek angegangen wird. Zugleich hat der Oesterreichische Geschäftsträger Auftrag erhalten, die Sache zu betreiben. Als Cardinal Consalvi mir die officielle Anzeige der Einwilligung des Papstes wegen der Pariser Handschriften schickte, konnte er weder diese Note, noch meinen Brief, |127| in dem ich ihm die Sache noch für mich besonders dringend empfohlen hatte, empfangen haben. Es war also nicht zu beurtheilen, ob sich der Römische Hof zu dieser Erstattung entschließen wird.

Indem ich Ew. Wohlgeb. dies vertraulicher Weise mittheile, bitte ich Sie die Versicherung meiner hochachtungsvollsten Ergebenheit anzunehmen.
Humboldt.
Frankfurt, den 4. December, 1815.

An H. Professor Wilcken, Wohlgeb. in Heidelberg .

Fußnoten

    1. a |Editor| Darüber die Notiz von Wilken: "Empfangen am 6, beantwortet am 7 Decbr."