Wiesbaden, den 1. Mai 1879
Nachdem durch den am 18. April c. erfolgten Tod des Direktors der
Hauptverwaltung der Staatsschulden, Grafen Botho
zu Eulenburg, die Würde des Dohna wurde
1879 als Landhofmeister berufen; in dieser Stellung war er für die
Beherbergung des Königs verantwortlich, wenn dieser in Ostpreußen
weilte.
[Schließen]Landhofmeisters des Königreichs Preußen vakant geworden ist, haben
Seine Majestät der Kaiser und König
für dieselbe den Obermarschall des Königreichs Preußen, Legationsrat a. D.
Grafen zu Dohna-Schlobitten auf Schlobitten und für die dadurch zur Erledigung gelangende Würde
des Obermarschalls den Legationsrat a. D. Grafen
Lehndorff auf Steinort
in Aussicht genommen. Bevor Seine Majestät indes definitive Entschließung
fassen, wünschen Allerhöchstdieselben Ew. Exzellenz Äußerung über diese
Vorschläge zu erhalten.
Indem ich mich beehre, Ew. Exzellenz hiervon Mitteilung zu machen, stelle ich die Berichterstattung ganz ergebenst anheim mit dem Bemerken, dass eventl. Sr. Majestät die Ernennungen unter dem 11. Juni zu vollziehen gedenken.
i. m. gez. v. WilmowskiZitierhinweis