Sanditten, den 25. August 1854
Meine gnädigste Gräfin!Ihrem Befehle gemäß, erhalten Sie einliegend eine Liegt der Akte nicht bei.
[Schließen]Nachweisung eines Deputats, welches ein Inspektor, in
ähnlichen Verhältnis wie der Ihrige, erhält, womit eine Familie, deren Ansprüche
nicht zu groß sind, sehr auskömmlich leben kann; wobei ich mir auch
vorzuschlagen erlaube, dass ihm die Bedingung gestellt wird, dass, falls er
dieses Deputat nicht ganz verbraucht, er es nicht verkaufen oder fortbringen
darf, sondern es dem Dominium verbleibt. Gern wird ein Inspektor, der bisher
ganz aus dem Vollen gelebt und sich ohne alle Mühe stets das Beste genommen hat,
nicht darauf eingehen, da die Frau desselben namentlich zur Hierbei wurde sie von Tagelöhnern unterstützt, vgl. GStA PK, XX. HA,
Rep. 54 Gutsarchiv Lehndorff-Steinort, Nr. 738, n. f.:
General-Nachweisung der im Schlossgarten zu Groß-Steinort geleisteten
Gartenhilfe vom 1. August 1852 bis zum 1. August 1853 (5. September
1853). Im benannten Zeitraum waren 955 Tage Tagelohn - vor allem im
September/Oktober 1852 und April bis Juni 1853 - geleistet
worden.
[Schließen]Erbauung der Gartenfrüchte und bei Erziehung des Federviehs einige Mühe und
Sorge übernehmen muss, während ihr bisher die gebratenen Tauben in den Mund
geflogen kamen.
PS. Heute hatte ich den Schlossbau-Inspektor Uhrich aus Königsberg hier, um über die Beendigung meines Erbbegräbnisses mit ihm zu konferieren. Unter den Zeichnungen habe sich eine ihm nicht gehörende „Bleizeichnung eines ganz ähnlichen Gewölbes, die Herr Ulrich nach langem Nachsinnen endlich für die Ihrige erklärte (gefunden), welche Ihr Mann so lange vergebens gesucht hat, und selbe ich Ihnen anbei übermache.“ Nach weiterem Nachdenken habe sich Uhrich erinnert, dass ihn der „selige Schwiegervater “ beauftragt hatte, eine solche Zeichnung „ähnlich der meinigen mit einigen Abänderungen zu entwerfen.“ Uhrich, der behauptet hatte, die Zeichnung nach Steinort geschickt zu haben, lasse sich entschuldigen.
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