Promemoria betreffend die Anlegung eines Inventar-Reservefonds bei der Bank der Ostpreußischen Landschaft, Geschäftsstelle Rastenburg
Nach Art. 33 der Fideikommiss-Stiftungsurkunde von Steinort ist jeder Fideikommissbesitzer verpflichtet, auf den einzelnen Gütern und Vorwerken ausreichende Inventare zu halten. Für die einzelnen Besitzungen sind Minimalwerte festgesetzt worden, und jeder Fideikommissbesitzer ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass auf den einzelnen Gütern usw. das darauf befindliche bzw. vom Pächter erworbene und sichergestellte Inventar mindestens diese Minimalwerte repräsentiert.
Aus dieser Bestimmung ergibt sich für Herrn Grafen Carl Meinhard Lehndorff-Steinort die obligatorische Verpflichtung für diejenigen Güter usw., auf denen kein dem Fideikommiss gehöriges Inventar vorhanden ist, die erwähnten Inventarwerte sicherzustellen. Im Fall seines Ablebens liegt diese Verpflichtung seinem Allodialnachlass ob.
Mit Rücksicht auf die nach der Revolution wiederholt als bevorstehend bezeichnete Siehe das Dokument 1919.
[Schließen]Aufhebung der Fideikommisse und die sich daraus als notwendig ergebende
Absonderung von Fideikommiss und Allod, sowie ferner mit Rücksicht auf die
bevorstehenden Vermögensabgaben, die eine besonders sorgfältige Feststellung der
Fideikommiss- und Allodialbesitzverhältnisse erfordern, Vgl. das erläuternde Schreiben des
Anwalts vom 16. Juli 1919 wegen der Besteuerung von Fideikommiss- und
Allodialvermögen in der Akte Bl. 271-273.
[Schließen]soll die Angelegenheit jetzt getreu der Stiftungsurkunde geregelt
werden.
Unter Berücksichtigung der derzeitigen Pachtverhältnisse hat Herr Graf Lehndorff-Steinort hiernach folgende Inventarwerte zu Gunsten des Fideikommisses sicherzustellen:
1. | Groß-Steinort, nicht verpachtet | 36.000 M | |
2. | Taberlack, ohne Inventar verpachtet | 22.500 M | |
3. | Labab, verpachtet, Inventar hat Pächter Lottermoser gekauft; Kaufpreis in Pfandbriefen liegt bei der Rastenburger Geschäftsstelle der Bank der Ostpreußischen Landschaft und ist auf das neue Inventar-Reservedepot zu überführen | ||
4. | Serwillen, ohne Inventar verpachtet | 12.000 M | |
5. | Pristanien, desgleichen | 12.000 M | |
6. | Stawken, Inventar ist im Jahr 1856 an Pächter verkauft worden | 12.000 M | |
7. | Rosengarten, erst 1917 dem Fideikommiss zugeschlagen. Inventar gehört dem Pächter. Nach seiner Größe, seinem Wert und den Grundsätzen der Stiftungsurkunde sind anzusetzen |
12.000 M |
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8. | Stawisken, ohne Inventar verpachtet | 9.000 M | |
9. | Stobben, desgleichen | 9.000 M | |
10. | Klein-Steinort, ohne Inventar verpachtet | 12.000 M | |
11. | Kittlitz, von dem jetzigen Besitzer aus der Pacht zurückgenommen, dabei Inventar von ihm gekauft | 6.000 M | |
18.000 M | 124.500 M | ||
Zur Deckung der Inventarsummen für Klein-Steinort und Kittlitz
sind bei der Seehandlung 39.000 M 3 1/2 % Pfandbriefe hinterlegt,
die bei einem Kurse von ca. 0,80 % etwa 31.000 M wert sind. |
31.000 M |
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Die für Klein-Steinort und Kittlitz sicherzustellenden sind mithin gedeckt. Es bleiben sogar ca. übrig, die von dem Gesamtbedarf für die übrigen Güter usw. in Abzug zu bringen sind. |
18.000 M 13.000 M |
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12. | Seehof Steinort, erst 1917 dem Fideikommiss zugeschlagen. Inventar gehört dem Pächter. Nach seiner Größe, seinem Wert und den Grundsätzen der Stiftungsurkunde sind anzusetzen |
6.000 M |
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Von dem Gesamtbetrag von kommen die unter Ziff. 10 und 11 erwähnten in Abzug, so dass noch sicherzustellen sind. Dieser Betrag soll in Pfandbriefen auf einem besonderen Depot unter der Bezeichnung „Graf Lehndorff-Steinort Inventar-Reserve‟ bei der Bank der Ostpreußischen Landschaft, Geschäftsstelle Rastenburg mit der Maßgabe hinterlegt werden, dass die aufkommenden Zinsen jeweils dem Fideikommissbesitzer persönlich zu überweisen sind. |
130.500 M 13.000 M 117.500 M |
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Zum kommen nach den obigen Angaben noch hinzu: a) die von dem Pächter Lottermoser für das Inventar von Labab gewährten Pfandbriefe b) die bei der Seehandlung für Klein-Steinort und Kittlitz liegenden 3 1/2 % Pfandbriefe |
117.500 M 39.000 M |
Rechtsanwalt
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