Bad Gastein, 29. August 1871
Frau Adelheid von Mühler, geborene
Goßler, aus Berlin und Fräulein Laura
Heye aus Bremen haben Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser und König von
Preußen mittels Die Besitzrechte an der Kapelle
wurden zugusten Kaiser Wilhelms I. am Bezirksgericht in Hofgastein
eingetragen.
[Schließen]Donations-Urkunde vom 23. d.
Mts. das von ihnen zu einer evangelischen Kapelle bestimmte Gebäude als volles freies
Eigentum übertragen, welches sie auf dem ihnen von der Frau Gräfin Anna von
Lehndorff, geborene Gräfin Hahn,
geschenkten Grundstücke hierselbst errichtet haben, und damit zugleich den
Wunsch verbunden, dass die Bewahrung der Schlüssel, die Beaufsichtigung der
Kapelle und ihres Inventars der Hausbeamtin der Frau Gräfin Lehndorff anvertraut, der letzteren
auch gewährt werde, die Parkanlagen und die Kapelle einzurichten und zu
unterhalten. Seine Majestät, mein Allergnädigster Herr, würde gern geneigt sein,
jener Bitte in der Voraussetzung zu entsprechen, dass die Frau Gräfin Lehndorff
ihr Einverständnis mit derselben erklären sollte, und haben mich beauftragt,
Euer Wohlgeboren als Bevollmächtigten der genannten Frau Gräfin hiervon zur
weiteren Veranlassung in Kenntnis zu setzen. Demgemäß erlaube ich mir, Euer
Wohlgeboren ganz ergebenst um diesfällige Mitteilung zu ersuchen, indem ich
zugleich die Erwartung mir gestatte, dass seine Majestät auf die Dauer
Allerhöchster Anwesenheit am hiesigen Orte selbst den Schlüssel zur Kapelle
bewahren wollen.
v. Wilmowski
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