Darkehmen, den 5. Februar 1809
Hochwürdiger und Hochgeborener Herr Reichsgraf, Hochgebietender Herr Oberstwachtmeister, mein gnädiger Herr!Es ist zwar in der Tat äußerst gewagt, Ew. Hochwürden und Hochgeboren abermals mit einer ganz untertänigsten Bitte zu behelligen, allein Euer Hochwürden und Hochgeboren mir so oft gegebener wohlwollender gnädiger Blick lässt mir auch jetzt Vergebung hoffen, wenn ich mir hierdurch erkühne, Höchstdieselbe abermals mit einem ganz untertänigsten Anliegen zu behelligen.
Die Pensionierung des Landbaumeisters Stöhr in Angerburg
ist, da selbiger altershalber zum Dienste zu schwächlich geworden, bei der
Königlichen Litauischen Kammer in
Anregung gebracht worden. Vgl. Raumer,
Friedrich Leopold v., Friedrich Ludwig von Schrötter und der Aufbau
Neuostpreußens, in: Historische Zeitschrift 1941, S. 282-304; Ders.,
Schrötter und Schön, in: Altpreußische Forschungen, 18 Jg. 1941, S.
117.
[Schließen]Da nun S. Exzellenz der
Minister Freiherr von Schrötter
mit dieser Dienstverfassung nichts mehr zu tun haben, als auch die
Neu-Ostpr. Offizianten jetzt nicht mehr so, als vorher geschehen, uns
armen Alt-Ostpr. vorgezogen werden, so hoffe ich auch hierdurch ein
besseres Los zu erhalten und doch endlich einen und meinen Wunsch
erfüllt zu sehen.
Alle meine Vorgesetzte bei der p. Kammer haben mir einstimmig die Versicherung gegeben, mir, wenn S. Exzellenz der jetzige dirigierende Minister und Departements-Chef Herr Reichsgraf von Dohna erlauben, als Kandidaten zur Besetzung desselben durch Pension-Darreichung vakant werdenden Stöhrschen Postens bei pp. Editorische Auslassung [...] in Vorschlag zu bringen, und sollte ich allererst an S. Exzellenz selbst ein Petitum einreichen und höchst demselben sub A Beifügung meines Dienstattestes um Konferierung dieses Postens bitten. Dieses habe ich unterm heutigen Dato getan, aber – erlauben Ew. Hochwürden und Hochgeboren mir die letzte und untertänigste Bitte, wovon das Wohl und Wehe einer und meiner zahlreichen Familie ganz abhängt, in aller Submission zu wagen, die darin besteht, und sich auf Voraussetzungen gründet.
Ich weiß, dass Euer Hochwürden und Hochgeboren bei S. Exzellenz dem Dirigierenden Minister Herrn Reichsgrafen von Dohna sehr vielen Einfluss haben. Würden Höchstdieselben mir und meiner Familie wohl die einzigste Gnade erzeigen und sich in dieser Angelegenheit bei Höchstdemselben zu interzedieren gnädigst geruhen, ach wie bejahend leuchtet mir Ew. Hochwürden und Hochgeboren gnädiger Blick entgegen und wie freudig sehe ich einer zuversichtlichen höchsten Resolution in voraus.
Editorische Auslassung [...]
Ich ziehe den 5. März von hier ab und werde künftig in Angerburg wohnen. Siehe die Dokumente vom
12. Dezember 1807 und 12. Oktober 1808.
[Schließen]Alle resp. Steinortschen Vermessungspläne sind nunmehro ins Reine
gezeichnet, und ich werde selbige dem H. Inspektor Berent ehestens
übergeben.
Editorische Auslassung [...]
Ew. Hochwürden und Hochgeboren ganz untertänigster treu gehorsamster Diener
Kuegler Obr.Zitierhinweis