Regest:
Unterstützung für ein nicht genanntes Bauprojekt. Als Agnaten müssten er und Georg von Lehndorff laut Vgl. das
Dokument vom 2. Mai 1870.
[Schließen]Fideikommissurkunde für bauliche Veränderungen und die Aufnahme von Kapitalien
ihre Zustimmung geben, zuvor muss jedoch auch die Fideikommissbehörde zustimmen.
Das ließe sich sicher bis zum Frühjahr bewerkstelligen, vor dem der fragliche
Bau „ohnehin nicht beginnen dürfte“. Sie würden ihre Zustimmung für
eine Anleihe bis zu einer Höhe von 15.000 Rtlr. „für beregten
Zweck“ geben. Er nehme an, „dass die Einrichtung in dem
vorhandenen Gebäude eine rentable sein wird“, spricht aber trotzdem
die Warnung aus: „Die Landwirte haben nun einmal die Eigentümlichkeit,
jede profitable Einrichtung vorher in ihrem Erfolg als großartig anzusehen
und nachher nicht mehr diesen Standpunkt inne zu halten; und das ist
vielleicht auch ganz gut, da die Hoffnung noch mit das einzige ist, was
heutzutage den Landwirt bei Laune zu halten im Stande ist.“
Zitierhinweis