Regest: Unterstützung für ein nicht genanntes Bauprojekt. Als Agnaten müssten er und Georg von Lehndorff laut  Vgl. das Dokument vom 2. Mai 1870.
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Fideikommissurkunde
für bauliche Veränderungen und die Aufnahme von Kapitalien ihre Zustimmung geben, zuvor muss jedoch auch die Fideikommissbehörde zustimmen. Das ließe sich sicher bis zum Frühjahr bewerkstelligen, vor dem der fragliche Bau „ohnehin nicht beginnen dürfte“. Sie würden ihre Zustimmung für eine Anleihe bis zu einer Höhe von 15.000 Rtlr. „für beregten Zweck“ geben. Er nehme an, „dass die Einrichtung in dem vorhandenen Gebäude eine rentable sein wird“, spricht aber trotzdem die Warnung aus: „Die Landwirte haben nun einmal die Eigentümlichkeit, jede profitable Einrichtung vorher in ihrem Erfolg als großartig anzusehen und nachher nicht mehr diesen Standpunkt inne zu halten; und das ist vielleicht auch ganz gut, da die Hoffnung noch mit das einzige ist, was heutzutage den Landwirt bei Laune zu halten im Stande ist.“

Zitierhinweis

Heinrich (Heinz) Graf von Lehndorff-Preyl an Anna Gräfin von Lehndorff. Berlin, 7. Februar 1892. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: lebenswelten-lehndorff.bbaw.de/lehndorff_utb_1sm_2db