Kl. Budschen den 10. Juli 1881, per Gr. Sobrost
Ew. Hochgeborenerlaube ich mir ganz ergebenst, um die gütige Erlaubnis zur Dammschüttung bei der in Gr. Budschen neu erbauten Brücke durch Ihre Grenzen zu bitten. Der alte Weg durch Ihre Grenzen ist 450 Fuß lang, der neu anzulegende Weg würde nur 250 Fuß werden.
Herr Landrat v. Jaski teilte mir mit, dass Sie im vorigen Jahre die Werke dieser neuen Dammschüttung persönlich mit ihm zur Stelle angesehen haben, und dass Sie sich für die neue Anlage erklärt hätten, deshalb hoffe ich umso mehr um Ihre gütige Bewilligung und schriftliche Erklärung.
Sollte Ew. Hochgeboren die Sache nicht mehr ganz im Gedächtnis sein und Sie wünschen, dass ich Ihnen persönlich dieselbe vortrage, dann ersuche ich Sie gütigst bestimmen zu wollen, an welchem Tage und zu welcher Stunde ich mich bei Ihnen oder vielleicht in Angerburg zur Besprechung einfinden darf.
Mit vorzüglicher Hochachtung zeichne ich mich als Ew. Hochgeboren ganz ergebenster KirchhoffZitierhinweis