Regest: Es war ihnen nicht möglich, zur Wiederbeschaffung der Glocken eine Beihilfe für die dortige Gemeinde zu erwirken. Zur Unterstützung der Gemeinde zur Erhaltung der Kirche und insbes. der Orgel sei man nach Vorlage von Kostenvoranschlägen und Darlegung der Wirtschaftslage bereit.
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