Berlin, 10. November 1938
Niederschrift der Direktorenkonferenz im StA Marburg, 21.10.1938
Editorische Auslassung [...] 2. Fideikommisse: Auf Grund des Gesetzes vom 6.7.1938 (Vgl. Mitteilungsblatt 1938/8 Ziff. 2) ist es notwendig, Fühlung mit den Fideikommisss-Senaten zu nehmen und festzustellen, welche Fideikommisse zur Auflösung kommen. Zur ersten örtlichen Erkundung können auch die Archivpfleger eingesetzt werden. Editorische Auslassung [...]
VI. Editorische Auslassung [...] Archivpflege Editorische Auslassung [...] Grundsätzlich können die polizeiliche und fachliche Betreuung, d. h. Archivschutz und Archivpflege, nicht voneinander getrennt werden. Die Pflege des nichtstaatlichen Archivgutes ist gemeinsame Aufgabe der Archivverwaltung und der Selbstverwaltung. Editorische Auslassung [...] Die Resultate der Archivpflege sind karteimäßig festzuhalten und laufend turnusmäßig zu kontrollieren. Editorische Auslassung [...] Dauernde Vorsicht und Fühlungnahme mit den maßgeblichen Stellen ist bei den Entrümpelungen geboten (vgl. den Erlass des Stellvertreters des Führers an die Gauleiter vom 19.12.1937, abgedruckt im Allg. Suchblatt für Sippenforscher vom 20.4.1938, S. 52) Editorische Auslassung [...]
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