Steinort, den 27. März 1802
Allergnädigster Herr GrafEw. Hochgeboren gnädiges Schreiben habe mit der gestrigen Post erhalten und verfehle daher nicht, Hochdenenselben eine untertänigste Anzeige darüber zu erteilen.
Ew. Hochgeboren können gewiss versichert sein, dass ich bei der Streitsache des Holstein auch nicht das mindeste versehen habe. Die erste Klage des Amtmanns Gesner wurde hier in Steinort verhandelt und beigelegt. Nach seiner Nachhauskunft hat ihn jemand (so wurde es mir in Angerburg erzählt) gesagt, warum gestellen Sie sich für den Steinortschen Justitiarium, folgen Sie den schriftlichen Kammerbefehlen, die da ausdrücklich sagen, sobald der Pächter von Steinortscher Seite einen Kontraventionsfall begeht, so habt Ihr ihn zu pfänden und uns davon sogleich eine Anzeige zu tun. Und diese tat er auch. Sobald der Holstein wieder mit dem zweiten Garn auf das Königliche Wasser kam, so ließ er ihm in der Nacht es wegnehmen. Holstein kam den anderen Tag zu mir und zeigte solches an, ich gab ihm den Rat, er sollte gleich hin, ich würde ihm einen Brief mitgeben und suchen, sich in der Güte zu vertragen. Er gab mir aber zur Antwort, dieses würde er aber nicht tun, sondern er wolle es darauf ankommen lassen, er würde dem Beamten eine Rechnung, die mehr wie 2.000 Fl. betragen sollte, machen, und er wolle den Prozess durchsetzen,
Zum Beweis, dass ich nicht anders handeln konnte, überschicke ich das Resultat, welches die Kammer bei dem Streit mit dem Amtmann Reuter an Ew. Hochgeboren ergehen lassen, welches vor meiner Zeit noch war, und da über diesen Vorgang von hiesiger Seite weiter nichts erfolgt ist, so musste ich mich hiernach richten, und aus dieser Verordnung werden Hochdieselben auch gnädigst ersehen, dass der Pristanier und Mauer-See beide Königl. Angerburgsche Gewässer sind. Dagegen der Lababsche und Schültzsche See vom Bartischen Amte Erbpachtsbesitzungen sind, und auf diesen letzten hat Holstein mit dem dritten Garn gefischt. Bei solchen Kontraventionsfällen hat Holstein schon vor zwei Jahren dem Amtmann Reuter, welcher ihm auch das Garn pfänden ließ, um es gleich wiederzubekommen, da es Anfangs Winter war, und er damit noch Winter über fischen konnte, 250 Fl. bezahlt. Und dieser will es ihm nicht anders wie für 300 Rtlr. herausgeben, das weitere steht nun abzuwarten, was die Kammer hierüber verfügen wird.
Der Brief aus Dönhoffstädt vom 13. März liegt bei.
[Schließen]Der Brief von Doene erfolgt inliegend. Dass
unsere Biberschwänze eine andere Form wie die Ein Wort unleserlich
[...] haben, hat seine Richtigkeit, indem unser
Ziegler sie genau kennt, er sagt, sie sind unten eckig, unsere aber sind unten
runde. Wenn dieses Jahr noch einige Tausend gemacht werden, so können Ew.
Hochgeboren die vorderste Fronte am hiesigen Hofe ganz decken lassen, die doch
ohnedem sehr fehlerhaft ist.
Ew. Hochgeboren gnädigen Befehl wegen einem Überschlag von Stobben will ich zwar beim Jahresschluss fertigen. Nur dass kann ich Denenselben schon zum Voraus sagen, dass die Ausgabe beinahe höher sein wird wie die Einnahme. Bei allen Auseinandersetzungen verlieren immer die ersten Jahre beide Teile, indem die Felder ganz zerstückelt und manches dreimal hintereinander besät worden, und wenn ich nun die Reinigung der Wiesen, alle die gemachten neuen Zäune und andere, auf Taglohn bei dieser neuen Akquisition gemachten Arbeiten, und Leutelohn und Kontribution rechne, so wird gewiss die Ausgabe die Einnahme übersteigen, allein künftiges Jahr kann schon eine ziemliche sichere Revenue berechnet werden.
Von dem noch übrig habenden Getreide kann ich sicher noch zum Verkauf bestimmen 140 Schfl. Weizen und 200 Schfl. Korn.
Die Witterung ist hier sehr abwechselnd, der Weg noch sehr übel. Vieh und Pferde sind gottlob recht gut und gesund, nur unter den Menschen fangen jetzt einige Fieber an zu grassieren.
Meine Frau mit mir empfehlen uns zur Fortdauer Dero hohen Gnade, mit dem Wunsch für die dauerhafteste Gesundheit und das beste Wohl Ew. Hochgeboren, so wie ich mir ehrfurchtsvoll mit dem schuldigsten Respekt unterzeichne
Ew. Hochwürden und Hochgeboren alleruntertänigster Diener BerentZitierhinweis