Regest: Betr. „Gumboldtsche Prozess-Sache“ und Engelsteinscher Krugverlag. Der Engelsteinsche Krug hat ein Privileg zum auswärtigen Debit. Nur der Fiskus kann jemandem innerhalb der „Bannmeile“ den Bier- und Branntweinverlag untersagen. Da Rosenstein nur ½ Meile von Engelstein entfernt liegt, steht dem Engelsteinschen Krug das Recht der Bannmeile zu. Rosenstein steht deshalb das Recht des Krugverlags nicht zu, zumal es kein Privileg dafür besitzt.
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