Döbeln, den 5. Juni 1946
Auf Liegt der Akte bei, Bl. 21. Es ging um den Abbruch des Rittergutes
Oberwutschwitz, siehe Bau- und Kunstdenkmäler Sachsen, Bd. 25: Kr.
Döbeln, S. 174.
[Schließen] Ihr Schreiben vom 7. Mai 1946 teile ich Ihnen mit, dass Ihnen sehr
richtig berichtet wurde, dass die Herrenhäuser der ehemaligen Rittergüter im
Landkreis Döbeln abgebrochen werden. Ich glaube, dass Sie scheinbar in Ihrem
Amtsstübchen von der Durchführung der Bodenreform noch nichts gehört haben,
sonst könnten Sie nicht die Anweisung geben, dass der Abbruch der Herrenhäuser
sofort einzustellen ist, damit das Landschaftsbild erhalten bleibt.
Der Landkreis Döbeln ist bei der Erstellung von Neubauernstellen als erster Landkreis im Bundesland führend und werden wir uns von Ihnen nichts vorschreiben lassen, wenn wir die alten baufälligen Herrenhäuser abreißen und das Material für die Neuerrichtung unserer Bauernstellen Verwendung findet. Selbstverständlich haben wir in Betracht gezogen, ob es sich noch um gute Gebäude handelt, da diese für soziale Zwecke oder für die neu zu gründenden Zentralschulen Verwendung finden sollen. Es kommt wohl heute nicht mehr darauf an, ob einige Gebäude mehr oder weniger dem Abbruch verfallen, da der unselige Krieg, der über unsere Lande brauste, für die Erhaltung des Landschaftsbildes nicht gesorgt haben wird.
Im übrigen habe ich Ihren Brief der Abteilung Bodenreform der Landesverwaltung zur Kenntnisnahme überreicht, da es mir den Anschein erweckt, als ob Sie die Durchführung der Bodenreform zu sabotieren versuchen.
Von 1945 bis 1949 Sekretär des Landrates in Döbeln.[Schließen]i. A. gez. Manneberg
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