Forsthaus Kriebstein, am 15. Juli 1946
An den Herrn Landrat- Von 1945 bis 1949 Sekretär des Landrates in Döbeln.
[Schließen]z. Hd. Herrn Manneberg -
Döbeln
Betr. Eingelagerte Kunstgüter in der Burg Kriebstein
Zufolge Ihres heutigen telephonischen Anrufs melde ich Ihnen, dass in der Burg Kriebstein noch nachstehende Kunstgüter eingelagert sind:
- 1.) Gemälde Wert: 547.200.-- RM
- 2.) Möbel, Teppiche, Gobelins Wert: 366.600.-- RM
- 3.) Porzellane, Fayencen, Steingut usw. Wert: 21.560.-- RM
- 4.) Bücher Wert: 45.940.-- RM
- Summe: 981.300.-- RM
- (Aus dem Besitz Lehndorff-Lorck)
Die von Hentschel
aufgestellte „Liste der in Schloss Kriebstein liegenden
Kunstgegenstände aus dem Besitz Graf Lehndorff und v. Lorck“
mit den Schätzpreisen zur „Weiterleitung an die Abteilung
Reparationen“ in: HStA Dresden, Bestand 2426, Nr. 234, n. f.
Es handelte sich um 108 Gemälde, Handzeichnungen und Grafiken, zum Teil
gerahmt, 37 Möbelstücke, Teppiche, Gobelins etc. (v. a. Barock und
Rokoko; 1 Gobelin und 1 Teppich gehörten zum Besitz des Schlosses
Kriebstein), 119 Stück Porzellan, Fayencen, Steingut, Gläser etc.),
1.200 Buchbände und „Kisten mit Archivbeständen“ ohne
Mengenangabe.
[Schließen]Diese Kunstgegenstände wurden am 17. und 18. Mai 1946
im Auftrag der Landesverwaltung Sachsen vom Landesmuseumspfleger Herrn
Dr. Hentschel, Dresden und
Kunsthändlerin Frl. Hede Schönert, Dresden auf obigen Marktwert
geschätzt.
Eigentumsverhältnis: Ehemaliger Graf von Lehndorff, Schloss Steinort (5b) Kreis Angerburg, Ostpreußen, der seinerzeit wegen Beteiligung am Attentat auf Hitler gehängt und enteignet wurde, desgleichen Graf von Lork, Gut Seehof (5b) Kreis Angerburg, Ostpreußen.
Verwahrer: W. Paulick, Kriebstein b. Waldheim/Sa.
Wie bereits telephonisch mitgeteilt, werden diese Kunstgüter zur Zeit im Auftrage
der Kommandantur Waldheim zum Abtransport verpackt. Die Kommandantur Waldheim
hat außerdem angeordnet, dass also der Grafen von Arnim
[Schließen]aus dem Besitz der Burg
Kriebstein
- 1 Gobelin Wert: 40.000.--
- 1 Perserteppich Wert: 10.000.--
außer den oben angeführten Kunstgütern mit verpackt werden sollen.
Siehe das Dokument vom 23. November 1944.
[Schließen]Die von der Landesverwaltung seinerzeit eingelagerten
Kunstgüter sind restlos abtransportiert worden
durch Herrn Amtmann Gruve von der
Landesverwaltung.
Das Verpacken der eingelagerten Gegenstände ehemals Lehndorff-Lork und gegebenenfalls des Gobelin-Teppichs aus Kriebstein dürfte sich noch einige Zeit hinzögern, da es noch an geeignetem Packmaterial fehlt.
Forstverwaltung KriebsteinW. Paulick
Zitierhinweis