Berlin, den 27. November 1719
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm König in PreußenMarkgraf zu Brandenburg, des Heiligen Römischen Reichs Erzkämmerer und Kurfürst pp.
Unseren gnädigsten Gruß und geneigten Willen zuvor, Hochwohlgeborener und Edle Räte, besonders Lieber und liebe Getreue.
Nachdem wir allergnädigst bewilligt, dass der Obrister Truchseß
Graf zu Waldburg seine bisher gehabte Carl Ludwig Erbtruchseß Graf zu Waldburg war
Amtshauptmann von 1712-1720. Dessen Vorgänger waren Gotthard Christoph von Schlieben,
Verweser 1712-1722 und Gustav Adolph von
Gotter 1720 (ev. auch Verweser).
[Schließen]Insterburgische Amtshauptmannschaft an den
Fürstlich Hessen-Kasselschen Obristen, Grafen von
Lehndorff abgetreten, so haben Wir Euch solches hierdurch bekannt
machen wollen mit dem allergnädigsten Befehl, besagten Grafen von Lehndorff in
den Besitz sotaner Amtshauptmannschaft zu setzen, ihn zu deren Verwaltung mit
nötiger Instruktion zu versehen, auch ihn deshalb in Eid und Pflicht zu nehmen,
im Übrigen auch die Verfügung zu tun, dass ihm an Besoldung und übrigen
Emolumentis aber dasjenige gereicht und abgefolget werde, was der Graf Truchseß
zu Waldburg solcher Amtshauptmannschaft halber bis hierher zu genießen gehabt
hatte.
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