Angerburg, den 7. Januar 1751
Hochgeborene Reichsgräfin, gnädige Frau!Ihro Königliche Majestät haben vermöge Reskript vom 30. Dezembris 1750 allergnädigst resolvieret, eine Quantität Roggen zu dem Königsberger Magazin aufkaufen und mit 37 1/2 Gr. per Scheffel bezahlen zu lassen. Wofern Dieselben hiervon profitieren wollen, so werden Dero Erklärung a dato binnen 14 Tagen unfehlbar erwarten, wie viel Wispeln Dieselben zu liefern gedenken. Der Roggen muss aber rein, schwer und magazinmäßig sein, auch auf jeden Wispel a 24 Scheffel ein Scheffel Übermaß geliefert werden, dagegen alles beim Abmessen scharf gestrichen werden soll.
Ich bin mit besonderem Respekt Euer Gnaden gehorsamster Diener GrabowskiZitierhinweis